Die Nichtanwendung des DBA Polen ist mit einem hohen Risiko verbunden. Der polnische Geschäftspartner kann 20 % der Vergütung als Quellensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Darüber hinaus kann das Unternehmen verpflichtet sein, sich in Polen als CIT- oder VAT-Steuerzahler registrieren zu lassen. Falsche oder verspätete Steuererklärungen führen zu Sanktionen und Geldstrafen. Das DBA Polen ermöglicht es, diese Probleme zu vermeiden und bietet klare Abrechnungsregeln.



