Das grundlegende Dokument ist eine Steuerbescheinigung aus Deutschland, die den Steuersitz des Unternehmens bestätigt. In Polen ist oft zusätzlich die Abgabe einer Erklärung WH-OSC oder die Beantragung einer Bescheinigung über die Anwendung von DBA-Vorteilen (Art. 26b CIT) erforderlich. Bei hohen Zahlungen von über 2 Mio. PLN pro Jahr gilt außerdem das „pay & refund“-Verfahren. Die korrekte Dokumentation ist entscheidend, um sich erfolgreich auf DBA Polen berufen zu können.



