Zunächst sollte ein deutsches Unternehmen ein Ansässigkeitsbescheinigung einholen und es dem polnischen Geschäftspartner vorlegen. Anschließend muss er prüfen, ob die Tätigkeit in Polen nicht zur Gründung einer Betriebsstätte führt. Zudem müssen Zahlungen auf mögliche Quellensteuer geprüft und die entsprechenden Verfahren (WH-OSC, Art. 26b CIT, „pay & refund“) eingehalten werden. Das DBA Polen ist nur dann wirksam, wenn das Unternehmen seine Bestimmungen aktiv in der Praxis anwendet. Die beste Lösung ist es, die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, der die Vorschriften auf beiden Seiten der Grenze kennt und Ihnen hilft, die Regeln des DBA Polen sicher umzusetzen.



