Wer zahlt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (ZUS), wenn ein polnischer Arbeitnehmer für ein ausländisches Unternehmen arbeitet?

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Die Steuerpflicht hängt von der Form der Zusammenarbeit ab. Im B2B-Modell trägt der polnische Auftragnehmer, der eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, alle Steuer- und Versicherungspflichten. Bei Employer of Record ist der formelle Arbeitgeber das polnische Unternehmen EoR, das für die Berechnung der Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge (ZUS), Steuern und die vollständige Personalunterlagen verantwortlich ist. Bei Freelancer-Verträgen hängen die Regeln von der Rechtsform und dem Standort des Zahlers ab – es kann verschiedene Abrechnungsvarianten geben. Entscheidend ist, dass die bloße Beschäftigung einer in Polen lebenden Person nicht automatisch zu Steuerpflichten seitens des ausländischen Arbeitgebers führt, obwohl in besonderen Situationen – z. B. bei der Gründung einer sogenannten Betriebsstätte – solche Pflichten entstehen können.

Wenn Sie Ihre Situation analysieren und sicherstellen möchten, dass die Zusammenarbeit mit den polnischen Vorschriften vereinbar ist, können Sie sich an getsix® wenden, das ausländischen Unternehmen bei der Klärung steuerlicher und organisatorischer Fragen hilft.

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