Die Besteuerung von Ausländern in Polen hängt in erster Linie davon ab, ob die betreffende Person steuerlich in Polen ansässig ist. Gemäß den polnischen Vorschriften und internationalen Regeln wird man Steuerinländer, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- man hält sich mehr als 183 Tage im Jahr in Polen auf, oder
- man hat in Polen den Mittelpunkt der Lebensinteressen oder wirtschaftlichen Mittelpunkt (z. B. Wohnung, Partner, Arbeitsplatz oder Geschäftstätigkeit).
Nach dem Erwerb des Status als Steuerinländer muss ein Ausländer sein gesamtes Einkommen, sowohl das im Inland als auch das im Ausland erzielte, in Polen versteuern
(Prinzip der unbeschränkten Steuerpflicht).
Ausländische Einkünfte werden gemäß dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) versteuert, das die Regeln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie die Abrechnungsmethode festlegt.
Ist der Ausländer kein polnischer Steuerinländer, unterliegt er nur der beschränkten Steuerpflicht – das bedeutet, dass nur die in Polen erzielten Einkünfte versteuert werden müssen.
Das in Polen erzielte Einkommen unterliegt dem polnischen progressiven Einkommensteuertarif, wobei Folgendes gilt:
• 12 % Einkommensteuer bis einer bestimmten Schwelle (aktueller Schwellenwert),
• 32 % Einkommensteuer auf Einkommen über
diese Grenze,
• steuerfreier Grundbetrag für Steuerinländer.
Ein Ausländer, der in Polen arbeitet oder ein Unternehmen führt, muss zudem bestimmte formale Anforderungen erfüllen: Registrierung beim Finanzamt, Beantragung einer NIP (polnische Steueridentifikationsnummer) oder PESEL (nationale Identifikationsnummer für Einwohner), Wahl der Abrechnungsform
und gegebenenfalls Registrierung eines Unternehmens.
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