Die Gründung einer GmbH in Rzeszów erfolgt nach den Grundsätzen, die für die Registrierung von Gesellschaften in ganz Polen gelten. Es müssen die Gesellschafter und die Struktur der Gesellschaft festgelegt, der Gesellschaftsvertrag sowie die erforderlichen Unterlagen vorbereitet und anschließend die Eintragung im Nationalen Gerichtsregister (KRS) durchgeführt werden.
Nach der Eintragung muss das Unternehmen zudem auf die Erfüllung der buchhalterischen, steuerlichen und administrativen Pflichten vorbereitet werden, die mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit verbunden sind.
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