Ändert sich durch die Einführung des nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) der Umfang der Meldungen in JPK_VAT (SAF-T) oder bleibt dieser unverändert?

/ Ändert sich durch die Einführung des nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) der Umfang der Meldungen in JPK_VAT (SAF-T) oder bleibt dieser unverändert?

Die Einführung der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über das nationale E-Rechnungssystem in Polen (KSeF) wird keine wesentlichen Änderungen am Schema der JPK_VAT-Datei mit sich bringen. In der JPK_VAT-Datei für Februar 2026 und die folgenden Monate muss jedoch angegeben werden, ob eine in JPK_VAT enthaltene Rechnung in KSeF ausgestellt wurde, und wenn ja, muss die im System zugewiesene KSeF-Rechnungsnummer angegeben werden.

Our Recommendations

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Zertifikate

Wojskowe Centrum Normalizacji Jakości I KodyfikacjiTÜV NORDTÜV RHEINLAND

Unsere Partnerschaften

Kompetenzen