Ja, eine Befreiung von der Dividendensteuer ist möglich, jedoch nur in bestimmten Fällen. Sie gilt für Unternehmen mit Sitz in Polen, einem anderen EU-/EWR-Land oder der Schweiz, die über einen bestimmten Zeitraum einen bestimmten Prozentsatz der Anteile halten (in der Regel 10 % der Anteile über einen Zeitraum von zwei Jahren, im Falle der Schweiz 25 %). Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, muss die Situation dokumentiert werden – u. a. durch Vorlage einer Steuerwohnsitzbescheinigung und entsprechender Erklärungen.