Wenn ein ausländisches Unternehmen nur Waren im Rahmen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs (WDT) an einen polnischen Mandanten liefert und Waren im Rahmen des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Waren (WNT) von polnischen Lieferanten bezieht, aber über keine technischen Einrichtungen oder Personal in Polen verfügt, dann begründet ein solches Unternehmen keine feste Niederlassung für Mehrwertsteuerzwecke in Polen. Daher ist es nicht verpflichtet, Rechnungen über das landesweite E-Rechnungssystem (KSeF) auszustellen.



