Kann die Dividendensteuer gesenkt werden?

/ Kann die Dividendensteuer gesenkt werden?

Ja, die Dividendensteuer muss nicht immer 19 % betragen. Es ist möglich, einen niedrigeren Steuersatz oder sogar eine vollständige Befreiung anzuwenden, wenn dies aus einem Doppelbesteuerungsabkommen oder aus EU-Vorschriften hervorgeht. Voraussetzung ist jedoch das Vorliegen entsprechender Unterlagen, wie z. B. einer Steuerwohnsitzbescheinigung und Erklärungen, die den Anspruch auf die Präferenz bestätigen. Ohne diese Unterlagen wird die auszahlende Gesellschaft die volle Steuer erheben.

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