Kann ein ausländischer Arbeitgeber einen Polen legal beschäftigen, ohne ein Unternehmen in Polen zu gründen?

/ Kann ein ausländischer Arbeitgeber einen Polen legal beschäftigen, ohne ein Unternehmen in Polen zu gründen?

Ja – ein ausländischer Arbeitgeber kann eine in Polen lebende Person völlig legal beschäftigen, auch wenn er hier keine Gesellschaft, Niederlassung oder formelle Registrierung hat. Entscheidend ist jedoch, dass ein Kooperationsmodell gewählt wird, das mit dem polnischen Recht vereinbar ist. Am häufigsten werden drei Lösungen verwendet: B2B-Kooperation (wenn der Arbeitnehmer selbstständig ist), das Employer-of-Record-Modell (bei dem ein polnisches EoR-Unternehmen zum formellen Arbeitgeber wird) sowie die Zusammenarbeit mit Freiberuflern, die für kleinere Projekte geeignet ist.

Jedes Modell hat seine steuerlichen und organisatorischen Konsequenzen. Daher lohnt es sich, vor einer Entscheidung den Umfang der Aufgaben und die Art der Zusammenarbeit zu analysieren. Wenn Sie Ihre Situation besprechen oder sich vergewissern möchten, welches Modell am sichersten ist, können Sie sich an getsix® wenden – das Team hilft Ihnen, die grundlegenden Fragen zu klären und die am häufigsten verwendeten Lösungen aufzuzeigen.

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