Steuerbefreiungen für Dividenden stehen ausschließlich Unternehmen innerhalb der EU/des EWR und der Schweiz zur Verfügung, die bestimmte Beteiligungs- und Dokumentationsbedingungen erfüllen. Natürliche Personen haben auf dieser Grundlage keinen Anspruch auf eine Befreiung von der Dividendensteuer. Sie können jedoch die in Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die in der Regel den im Ausland erhobenen Quellensteuersatz senken.