Ja, aber nur nach Erteilung einer formellen Vollmacht durch den Käufer. Landesweites E-Rechnungssystem (KSeF) in Polen sieht keine Genehmigung durch den Lieferanten im System vor, daher sollte der Prozess im Vertrag beschrieben und vor dem Versand genehmigt werden. Selbstfakturierung im Landesweiten E-Rechnungssystem (KSeF) ist nicht möglich, wenn mindestens eine der Parteien keine polnische Steueridentifikationsnummer (NIP) hat – etwa bei Geschäften mit ausländischen Unternehmen.



