Ja. Wenn Ihr Geschäftspartner Landesweites E-Rechnungssystem (KSeF) in Polen nicht nutzt (z. B. ein ausländisches Unternehmen oder ein B2C-Kunde), müssen Sie ihm die Rechnung in der vereinbarten Form übermitteln – z. B. als PDF, per EDI oder in Papierform. Das Dokument muss mit den im Landesweiten E-Rechnungssystem (KSeF) gespeicherten Daten übereinstimmen. Das polnische Finanzministerium erlaubt eine solche Übermittlung, empfiehlt jedoch, sie nach der vollständigen Einführung des Systems einzuschränken.



