Können Ausländer von polnischen Steuervergünstigungen und der gemeinsamen Veranlagung mit dem Ehepartner profitieren?

/ Können Ausländer von polnischen Steuervergünstigungen und der gemeinsamen Veranlagung mit dem Ehepartner profitieren?

Ja — Ausländer können von zahlreichen Steuervergünstigungen profitieren, die im polnischen Steuerrecht vorgesehen sind, sowie von der Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung mit dem Ehepartner, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die wichtigste Bedingung ist der Status als polnischer Steuerinländer, d. h. die Pflicht, das Welteinkommen in Polen zu erklären und zu versteuern – unabhängig davon, in welchem Land es erzielt wurde.
Steuerinländer können eine Vielzahl von Steuervergünstigungen nutzen, darunter z. B. Kindergeld, Behindertenpauschbeträge, Thermomodernisierungsabzug, Internetkostenabzug oder die Steuerbefreiung für junge Menschen (bei Vorliegen der Voraussetzungen).

Auch die gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner ist möglich, wenn mindestens einer der Ehepartner steuerlich in Polen ansässig ist.
In der Praxis bedeutet das: Ein Ausländer, der in Polen lebt, dort ein Unternehmen führt, remote für ein ausländisches Unternehmen arbeitet oder seinen Lebensmittelpunkt in Polen hat, erfüllt in der Regel die Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung.
Wichtig: Auch Ehepartner aus EU- und EWR-Staaten können diese Option nutzen, selbst wenn nur einer von ihnen in Polen steuerlich ansässig ist – sofern mindestens 75 % ihres gemeinsamen Einkommens in Polen versteuert werden.

Es ist zu beachten, dass bestimmte Steuervergünstigungen von der gewählten Besteuerungsform abhängen.
Die meisten Abzüge stehen nur Personen zur Verfügung, die nach dem progressiven Einkommensteuertarif (12 % / 32 %) veranlagen. Unternehmer, die den linearen Steuersatz (19 %) oder die Pauschalsteuer (Ryczałt) wählen, können nur eingeschränkt von Steuererleichterungen profitieren – was sich auf ihre Steuerlast und die Wahl der Besteuerungsform auswirken kann.

Angesichts der verschiedenen Regelungen zur Steuerresidenz, Steuerpflicht und internationalen Einkünften benötigen viele Ausländer Unterstützung, um festzustellen, welche Vergünstigungen sie nutzen können und ob sie eine gemeinsame Veranlagung beantragen dürfen. getsix® analysiert die individuelle Steuersituation von Ausländern, zeigt verfügbare Steuererleichterungen auf und erstellt die jährliche Steuererklärung (PIT) nach den geltenden Vorschriften:
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