Mindestlohn in Polen – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Mindestlohn in Polen – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Mindestlohn in Polen ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts und hat direkten Einfluss auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Investoren. In diesem Abschnitt beantworten wir die häufigsten Fragen zu diesem Thema, insbesondere im Zusammenhang mit gesetzlichen Vorgaben, Steuer- und Sozialabgaben sowie Auswirkungen auf Unternehmen.


1. Was ist der aktuelle Mindestlohn in Polen?

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Polen 4.242 PLN brutto pro Monat. Eine zweite Erhöhung wird zum 1. Juli 2024 erwartet, wodurch der Mindestlohn auf 4.300 PLN brutto monatlich ansteigt.
Für Arbeitnehmer, die auf Stundenbasis bezahlt werden, beträgt der Mindeststundenlohn:
27,70 PLN brutto pro Stunde (ab Januar 2024)
28,10 PLN brutto pro Stunde (ab Juli 2024)
Diese Werte sind vom polnischen Ministerrat festgelegt und gelten für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Branche oder Region.


2. Wie hat sich der Mindestlohn in Polen in den letzten Jahren entwickelt?

Die polnische Regierung passt den Mindestlohn regelmäßig an, um mit der Inflation und den wirtschaftlichen Bedingungen Schritt zu halten. Hier eine Übersicht der Mindestlöhne der letzten Jahre:
Jahr Monatlicher Mindestlohn (brutto) Mindeststundenlohn (brutto)
2021 2.800 PLN 18,30 PLN
2022 3.010 PLN 19,70 PLN
2023 3.490 PLN (Jan–Jun) / 3.600 PLN (Jul–Dez) 22,80 PLN / 23,50 PLN
2024 4.242 PLN (Jan–Jun) / 4.300 PLN (Jul–Dez) 27,70 PLN / 28,10 PLN
Diese Erhöhungen spiegeln den allgemeinen Trend steigender Lebenshaltungskosten sowie das Wirtschaftswachstum in Polen wider.


3. Welche Abzüge fallen auf den Mindestlohn an?

Der polnische Mindestlohn wird brutto angegeben, was bedeutet, dass verschiedene Abzüge für Sozial- und Steuerabgaben anfallen. Hier eine Beispielrechnung für einen Arbeitnehmer mit dem Mindestlohn (Stand 2024, erste Jahreshälfte):
Bruttogehalt: 4.242 PLN
Sozialversicherungsbeiträge (ZUS) vom Arbeitnehmer: ca. 13,71 %
Krankenversicherung: 9 %
Einkommensteuer (PIT): 12 % (nach Berücksichtigung des Steuerfreibetrags)
Nach Abzug aller Sozialversicherungs- und Steuerabgaben bleibt ein Netto-Mindestlohn von ca. 3.200–3.300 PLN, abhängig von individuellen Faktoren wie Steuerfreibeträgen oder zusätzlichen Abzügen.
Für Arbeitgeber entstehen zusätzliche Kosten durch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die den Bruttolohn um etwa 20,48–22,14 % erhöhen.


4. Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen für den Mindestlohn?

Ja, einige Gruppen von Arbeitnehmern sind vom Mindestlohn teilweise ausgenommen oder unterliegen gesonderten Regelungen:
Praktikanten und Auszubildende können unter bestimmten Bedingungen weniger verdienen als den Mindestlohn.
Freiberufler und Selbstständige, die auf Grundlage eines B2B-Vertrags arbeiten, unterliegen nicht dem Mindestlohngesetz.
Werkverträge und zivilrechtliche Verträge (umowa zlecenie) unterliegen ebenfalls dem Mindeststundenlohn, allerdings gibt es hier mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten.


5. Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn auf Unternehmen?

Die Erhöhung des Mindestlohns hat sowohl positive als auch herausfordernde Aspekte für Unternehmen:
Vorteile:
✅ Höheres Einkommen stärkt die Kaufkraft der Arbeitnehmer und kurbelt den Konsum an.
✅ Geringere Einkommensungleichheit und höhere Motivation der Mitarbeiter.
✅ Wettbewerbsvorteil für Unternehmen mit hoher Automatisierung oder hoher Wertschöpfung.
Herausforderungen:
⚠️ Höhere Personalkosten können insbesondere für kleine Unternehmen oder arbeitsintensive Branchen (z. B. Gastronomie, Einzelhandel) eine Belastung darstellen.
⚠️ Möglicher Druck auf Unternehmen, Preise zu erhöhen oder Effizienzmaßnahmen zu ergreifen.
⚠️ Erhöhter Bedarf an Automatisierung und Prozessoptimierung, um steigende Lohnkosten auszugleichen.
Viele Arbeitgeber prüfen daher Möglichkeiten zur Kostenoptimierung, etwa durch digitale Prozesse oder Anpassungen in der Personalstruktur.


6. Wie hoch ist der Mindestlohn im Vergleich zu anderen EU-Ländern?

Polen liegt mit seinem Mindestlohn im mittleren Bereich der EU-Staaten. Ein Vergleich (Stand 2024):
Land Monatlicher Mindestlohn (brutto) in EUR
Luxemburg ca. 2.570 EUR
Deutschland ca. 2.060 EUR
Frankreich ca. 1.766 EUR
Spanien ca. 1.260 EUR
Polen ca. 980 EUR
Ungarn ca. 700 EUR
Bulgarien ca. 480 EUR
Obwohl der Mindestlohn in Polen im europäischen Vergleich niedriger ist als in Westeuropa, steigt er kontinuierlich und nähert sich dem Niveau von Südeuropa an.


7. Wie wird der Mindestlohn in Polen festgelegt?

Der Mindestlohn wird jährlich von der polnischen Regierung in Absprache mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden festgelegt. Die Entscheidung basiert auf mehreren Faktoren, darunter:
• Inflationsrate
• Wirtschaftswachstum
• Arbeitsmarktsituation
• Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden
Der Mindestlohn muss per Gesetz mindestens 50 % des durchschnittlichen Bruttogehalts in Polen betragen.


8. Was passiert, wenn ein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?

Unternehmen, die den Mindestlohn nicht einhalten, riskieren hohe Strafen. Verstöße können zu:
• Geldstrafen von bis zu 30.000 PLN führen
• Inspektionen durch die Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde (PIP) nach sich ziehen
• Klagen von Arbeitnehmern führen, die ihren Lohn rückwirkend einfordern können
Arbeitnehmer haben das Recht, eine Beschwerde einzureichen, wenn sie unterbezahlt werden.


Fazit
Der Mindestlohn in Polen steigt kontinuierlich und hat spürbare Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Unternehmen. Während Arbeitnehmer von höheren Einkommen profitieren, müssen Unternehmen sich auf steigende Personalkosten einstellen. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen und sich rechtzeitig auf Änderungen vorzubereiten.
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Weitere Informationen finden Sie auch auf:
HR und Personalabrechnung in Polen
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