Ja, Dividenden in Form von Sachwerten, z. B. in Form von Immobilien, Waren oder anderen Vermögenswerten, sind ebenfalls steuerpflichtig. Die Dividendensteuer wird in diesem Fall auf den Marktwert der erhaltenen Leistung berechnet. Das bedeutet, dass selbst wenn der Anleger kein Bargeld, sondern Gegenstände von bestimmtem Wert erhält, diese vom Finanzamt wie Geld behandelt werden und in gleicher Höhe besteuert werden müssen.