Muss ein Ausländer ausländische Einkünfte in Polen melden?

/ Muss ein Ausländer ausländische Einkünfte in Polen melden?

Ja — ein Ausländer, der den Status eines polnischen Steuerinländers erlangt, ist verpflichtet, in Polen sämtliche Einkünfte zu melden und zu versteuern – unabhängig davon, in welchem Land sie erzielt wurden. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der unbeschränkten Steuerpflicht, der unter anderem für ausländische Gehälter, Mieteinnahmen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit im Ausland sowie für Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen oder Anlagegewinne gilt.

Grundlage für die Feststellung der Verpflichtung zur Veranlagung ausländischer Einkünfte ist der steuerliche Wohnsitz.

Wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Polen aufhält oder in Polen den Mittelpunkt der Lebens- oder Wirtschaftsinteressen hat, gilt als polnischer Steuerinländer und muss ausländische Einkünfte in der jährlichen Steuererklärung angeben. Gleichzeitig wird das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) angewendet, das bestimmt, in welchem Land das Einkommen besteuert wird und wie es in Polen zu behandeln ist.

Die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hängt vom jeweiligen DBA ab – zum Einsatz kommen die Freistellung mit Progressionsvorbehalt (d. h. die ausländischen Einkünfte erhöhen nur den Steuersatz in Polen), oder die Anrechnungsmethode (bei der die im Ausland gezahlte Steuer auf die polnische Einkommensteuer angerechnet wird). Die korrekte Anwendung der Methode ist entscheidend, um Fehler, Doppelbesteuerung oder Steuerrückstände zu vermeiden.

Aufgrund der Komplexität internationaler Vorschriften benötigen Ausländer in Polen häufig Unterstützung bei der Feststellung der Steuerresidenz, der Anwendung des DBA und der Erstellung der PIT-Steuererklärung. getsix® unterstützt Sie umfassend bei der Abrechnung ausländischer Einkünfte, der Analyse Ihrer Steuerpflicht sowie der Auswahl der passenden Besteuerungsmethode:

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