Wenn ein ausländisches Unternehmen eine Tochtergesellschaft in Polen hat, führt dies in der Regel nicht dazu, dass das ausländische Unternehmen eine feste Niederlassung für Umsatzsteuerzwecke in Polen hat. Daher ist das ausländische Unternehmen nicht verpflichtet, Rechnungen über das nationale E-Rechnungssystem (KSeF) auszustellen. Unter bestimmten Umständen kann eine polnische Tochtergesellschaft jedoch eine feste Niederlassung des ausländischen Unternehmens darstellen. Dies kann der Fall sein, wenn die polnische Gesellschaft ausschließlich Dienstleistungen für das ausländische Unternehmen erbringt und die Mitarbeiter und technischen Einrichtungen der polnischen Gesellschaft direkt vom ausländischen Unternehmen kontrolliert werden (d. h. das ausländische Unternehmen entscheidet über die Nutzung der technischen Einrichtungen der polnischen Gesellschaft sowie über die Arbeitszeiten und die Art der von den Mitarbeitern der polnischen Gesellschaft ausgeführten Tätigkeiten). In solchen Fällen ist eine detaillierte Analyse erforderlich, um zu beurteilen, ob die polnische Gesellschaft eine feste Niederlassung des ausländischen Unternehmens darstellt.



