Muss ich die Dividendensteuer selbst abrechnen?

/ Muss ich die Dividendensteuer selbst abrechnen?

Bei Dividenden, die von polnischen Unternehmen ausgezahlt werden, muss der Anleger die Steuer nicht selbst abrechnen, da die 19 % Dividendensteuer vom Unternehmen als Steuerzahler einbehalten und abgeführt wird. Diese Steuer ist endgültig und muss nicht in der jährlichen Steuererklärung PIT-38 angegeben werden. Anders verhält es sich bei ausländischen Dividenden – hier ist der Steuerzahler verpflichtet, das Einkommen in der Jahressteuererklärung anzugeben und die Steuer zu berechnen, wobei er die im Ausland gezahlten Beträge abziehen kann.

Our Recommendations

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Zertifikate

Wojskowe Centrum Normalizacji Jakości I KodyfikacjiTÜV NORDTÜV RHEINLAND

Unsere Partnerschaften

Kompetenzen