Bei Dividenden, die von polnischen Unternehmen ausgezahlt werden, muss der Anleger die Steuer nicht selbst abrechnen, da die 19 % Dividendensteuer vom Unternehmen als Steuerzahler einbehalten und abgeführt wird. Diese Steuer ist endgültig und muss nicht in der jährlichen Steuererklärung PIT-38 angegeben werden. Anders verhält es sich bei ausländischen Dividenden – hier ist der Steuerzahler verpflichtet, das Einkommen in der Jahressteuererklärung anzugeben und die Steuer zu berechnen, wobei er die im Ausland gezahlten Beträge abziehen kann.