Nein. Die Gründung eines Unternehmens in Polen kann vollständig aus der Ferne erfolgen – auf Basis einer notariell beglaubigten Vollmacht. Die Gründer müssen nicht nach Polen reisen, wenn sie einen Vertreter bevollmächtigen, in ihrem Namen zu handeln. Alle erforderlichen Formalitäten wie die Unterzeichnung der notariellen Gründungsurkunde, die Eintragung ins Landesgerichtsregister (KRS), sowie die Erteilung der Steuer- (NIP) und Statistiknummer (REGON) können ohne persönliche Anwesenheit erledigt werden.