Die Steuerpflicht entsteht zum Zeitpunkt der Ausschüttung der Dividende an die Gesellschafter. Die Gesellschaft fungiert als Steuerzahler und ist verpflichtet, die erhobene Steuer bis zum 7. Tag des Monats, der auf den Monat der Erhebung folgt, an das Finanzamt abzuführen. Der Anleger erhält bereits den Nettobetrag, d. h. nach Abzug der Steuer. Darüber hinaus ist die Gesellschaft verpflichtet, entsprechende Steuererklärungen und jährliche Informationen für das Finanzamt und die Empfänger zu erstellen.