Der „Pay-&-Refund”-Mechanismus kommt zur Anwendung, wenn die Summe der Auszahlungen an ein verbundenes Unternehmen 2 Mio. PLN im Steuerjahr des Zahlers übersteigt. In diesem Fall erhebt die Gesellschaft grundsätzlich die Steuer nach den gesetzlichen Sätzen auf den über den Schwellenwert hinausgehenden Betrag, und der Empfänger kann dessen Erstattung beantragen. Die Präferenzen können „im Voraus” angewendet werden, u. a. auf der Grundlage einer Stellungnahme zur Anwendung der Präferenzen oder – in bestimmten Situationen und auf Risiko des Steuerpflichtigen – nach Abgabe einer WH-OSC-Erklärung. Dieser Mechanismus begrenzt das Risiko von Missbrauch und erzwingt eine sorgfältige Überprüfung der Unterlagen.