Was passiert, wenn ich das DBA Polen nicht anwende?

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Die Nichtanwendung des DBA Polen ist mit einem hohen Risiko verbunden. Der polnische Geschäftspartner kann 20 % der Vergütung als Quellensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Darüber hinaus kann das Unternehmen verpflichtet sein, sich in Polen als CIT- oder VAT-Steuerzahler registrieren zu lassen. Falsche oder verspätete Steuererklärungen führen zu Sanktionen und Geldstrafen. Das DBA Polen ermöglicht es, diese Probleme zu vermeiden und bietet klare Abrechnungsregeln.

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