Die von ausländischen Investoren am häufigsten gewählte Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.), da sie eine einfache Struktur, beschränkte Haftung der Gesellschafter und transparente Unternehmensführung bietet. Alternativen zur Gründung einer Sp. z o.o. können auch eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens oder eine Repräsentanz sein. In bestimmten Fällen kann auch eine Betriebsstätte zu steuerlichen Zwecken infrage kommen. Die Wahl der passenden Rechtsform hängt u. a. vom operativen Modell, der Präsenz auf dem polnischen Markt und dem geplanten Geschäftsumfang ab.