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Polen will Regelung gegen Steuerflucht einführen

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Datum02 Jun 2013
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Das polnische Staat will künftig verhindern, dass Firmen mit Sitz in Polen ihre Gewinne an speziell gegründete Gesellschaften in Länder verlagern, in denen niedrigere Steuersätze gelten als in Polen. Das Finanzministerium hat dazu bereits einen Gesetz-Entwurf mit CFC-Regelungen vorbereitet. CFC steht für Controlled Foreign Companies.

Als solche werden überwiegend Gesellschaften bezeichnet, die ihren Sitz im Ausland (foreign) haben, wie z.B. auf den Caymans oder auch in Luxemburg, und die von ihren im Inland, also in Polen, ansässigen Gesellschaftern/Firmen beherrscht (controlled) werden. Die im Gesetzentwurf vorbereiteten Regelungen zielen darauf ab, den Zugriff Polens als Sitzstaat der Anteilseigner auf die Gewinne der Gesellschaft im Ausland zu ermöglichen. Dies soll in der Form geschehen, dass die Firmen in Polen auf die Gewinne der Auslands-Gesellschaft, die sie kontrollieren, ebenso Steuer bezahlen wie in Polen, also 19 Prozent. CFC-Regelungen werden gegenwärtig von 20 Staaten weltweit angewandt, vor allem von den hochentwickelten Industriestaaten wie den USA als Vorreiter, aber auch in EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich oder Großbritannien. Allerdings sind diese Regelungen sehr unterschiedlich ausgestaltet. Darüber, ob Polen, wo ja mit einem Steuersatz von 19 Prozent eine im internationalen Vergleich relativ niedrige Besteuerung besteht, die CFC-Regelung in seine Steuergesetzgebung nur deshalb einführt, um sich ein gutes Image bei den führenden Industriestaaten dieser Welt zu verschaffen oder ob die tatsächliche Steuerflucht in der Praxis Dimensionen erreicht hat, die die Einführung von CFCRegelungen notwendig machen, kann nur spekuliert werden, weil das Finanzministerium in Warschau der Öffentlichkeit bislang eine Bestands-Analyse zu den Ausmassen der Steuerflucht schuldig geblieben ist.

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