Einfrierung des Gas-Preises ab 1. Januar – jedoch nicht für Unternehmen
Das polnische Parlament hat ein Einfrierung der Gaspreise für das kommende Jahr auf dem gegenwärtigen Niveau beschlossen. Gas soll 2023 maximal 200 Złoty (~45 EUR) pro MWh kosten.
Der gesetzliche Schutzschirm umfasst die Gaspreise für Privat-Haushalte, Wohnungsgenossenschaften und ihre lokalen Wärmeerzeuger, Sozialeinrichtungen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und Kirchen. Außen vor bleibt dagegen die Wirtschaft. Die gesetzliche Preis-Regelung gilt nicht für Unternehmen. Auch andere Preis- Ausgleichsmaßnahmen für Firmen sind in dem Gesetz nicht vorgesehen. Entsprechende Vorschläge der Opposition wurden bei der Abstimmung im Parlament zurückgewiesen. Öffentliche Hilfen für Unternehmen im Bereich der Gaspreise ,,wäre eine zu weitgehende Lösung”, entgegnete Vize-Finanzminister Artur Soboń der Kritik der Oppostion. Der Ausschluß von Firmen von regulierten Gaspreis-Regelungen oder Ausgleichs-Maßnahmen ist bei den Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden auf breite Kritik gestossen. Sie verweisen auf die Widersprüchlichkeit der Regierungs-Maßnahmen. Bei dem verabschiedeten Gesetz zur Einführung eines Limits für die Strompreise wurden auch die kleinen und mittleren Firmen berücksichtigt, bei den Gaspreisen dagegen nicht. Für den Chef-Volkswirt des Verbandes der Arbeitgeber RP, Sobolewski, ist die Gaspreis-Regelung «ein weiterer Beweis dafür, dass für die Regierung nicht die Unternehmen, sondern das Wähler-Potenzial die höchste Priorität hat». Der Verband des Bäckerhandwerks kritisiert, dass die Regierung nicht auf seine seit Monaten signalisierten Warnungen gehört habe. ,,Viele Bäckereien werden dies nicht überleben”. Auch der Verband der Lebensmittelproduzenten prognostiziert für das kommende Jahr ein zunehmendes Risiko an Firmenpleiten, selbst bei größeren Unternehmen. Dessen Generaldirektor Andrzej Gartner verweist auch auf eine zusätzliche Kostenbelastung der Unternehmen ab 1. Januar durch die deutliche Anhebung der Mindestlöhne.
Anhebung des Mehrwertsteuer-Satzes auf Gas
Die Regierung hat jetzt auch wieder die Anhebung des im Februar als Anti-Inflationsmaßnahme auf Null herabgesetzten Mehrwertsteuer-Satzes auf Gas beschlossen. Ab 1.Januar gilt wieder der Regelsteuersatz von 23 Prozent. Die Regierung hat in der öffentlichen Darstellung die Maßnahme damit bemäntelt, dass sie durch das Diktat der EU-Steuervorgaben dazu gezwungen sei. Dies ist allerdings eine Falsch-Aussage. Die EU-Direktive zur Mehrwertsteuer sieht bei Erdgas die Anwendung des Mindest-Mehrwertsteuersatzes von 5 Prozent vor. Die Anwendung eines höheren Mehrwert-steuersatzes liegt allein im Ermessen der jeweiligen Regierung und wird nicht von Brüssel vorgegeben. Statt sofort wieder mit dem vollen Mehrwertsteuer-Satz von 23 Prozent zuzuschlagen, um das Steuersäckel zu füllen, hätte die Regierung auch in Übereinstimmung mit dem EU-Steuerregelwerk die Mehrwertsteuer auf 5 oder 8 Prozent festlegen können, kritisieren die Wirtschaftsverbände.
Quelle: Wirtschafts-Markt Polen (17-2022 Ausgabe 321)
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