Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten gegenüber der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) ist der Arbeitgeber als Beitragszahler verantwortlich. Der Arbeitgeber kann jedoch die Vorbereitung und Betreuung dieser Abrechnungen einem externen Anbieter von HR- und Personalabrechnungsdienstleistungen übertragen.
In der Praxis können die ZUS-Abrechnungen gemeinsam mit der Berechnung der Vergütungen und der übrigen Payroll-Betreuung durchgeführt werden, wodurch sich zusammenhängende Pflichten in einem einzigen Prozess bündeln lassen.
Erfahren Sie mehr über die umfassende Payroll-Betreuung für Unternehmen.



