Ja. Ein ausländisches Unternehmen kann Personen beschäftigen, die ihre Arbeit in Polen ausüben; die Art der Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses hängt jedoch von der konkreten Situation des Unternehmens ab.
Vor Beginn der Beschäftigung müssen unter anderem die sich aus dem Arbeitsrecht ergebenden Pflichten, die Grundsätze der Vergütungsberechnung, Steuern, Sozialversicherungen sowie die mit der Personalverwaltung verbundenen Pflichten geklärt werden. Bei einem ausländischen Arbeitgeber ist die korrekte Ermittlung der lokalen Pflichten in Polen besonders wichtig.
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