Ja. Ein Unternehmen kann sowohl die Personalverwaltung als auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung einem externen Anbieter übertragen.
Das Outsourcing kann unter anderem die Verwaltung der Personalunterlagen, die Erstellung der Lohn- und Gehaltslisten, die mit den Vergütungen verbundenen Abrechnungen sowie die Erfüllung der steuerlichen und versicherungsrechtlichen Pflichten in Bezug auf die Mitarbeiter umfassen.
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