Mindestlohn in Polen – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Mindestlohn in Polen – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Mindestlohn in Polen ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts und hat direkten Einfluss auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Investoren. In diesem Abschnitt beantworten wir die häufigsten Fragen zu diesem Thema, insbesondere zu den geltenden Mindestlohnbeträgen, Sozial- und Steuerabgaben sowie den Auswirkungen auf Unternehmen.

ECKDATEN 2027

4.950 PLN

 

MONATLICH BRUTTO

32,30 PLN

 

STÜNDLICH BRUTTO

≈ 3.704 PLN

 

NETTO

≈ 5.964 PLN

 

ARBEITGEBERKOSTEN


1. Was ist der aktuelle Mindestlohn in Polen?

2026 Ab 1. Januar 2027
Monatlicher Mindestlohn (brutto) 4.806 PLN 4.950 PLN
Mindeststundenlohn (brutto) 31,40 PLN 32,30 PLN

Der Mindeststundenlohn gilt für bestimmte zivilrechtliche Verträge.

Die neuen Werte für 2027 wurden durch die Verordnung des Ministerrats vom 14. September 2026 festgelegt. Für 2027 ist keine zweite Erhöhung zur Jahresmitte vorgesehen.


2. Wie hat sich der Mindestlohn in Polen in den letzten Jahren entwickelt?

Der Mindestlohn in Polen wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig angehoben. Hier eine Übersicht:

Jahr Monatlicher Mindestlohn (brutto) Mindeststundenlohn (brutto)
2021 2.800 PLN 18,30 PLN
2022 3.010 PLN 19,70 PLN
2023 3.490 PLN (Jan.–Jun.)
3.600 PLN (Jul.–Dez.)
22,80 PLN
23,50 PLN
2024 4.242 PLN (Jan.–Jun.)
4.300 PLN (Jul.–Dez.)
27,70 PLN
28,10 PLN
2025 4.666 PLN 30,50 PLN
2026 4.806 PLN 31,40 PLN
2027 4.950 PLN 32,30 PLN

Zwischen 2026 und 2027 steigt der monatliche Mindestlohn damit um 144 PLN, während sich der Mindeststundenlohn um 0,90 PLN erhöht.


3. Welche Abzüge fallen auf den Mindestlohn an?

Der polnische Mindestlohn wird brutto angegeben. Vom Bruttogehalt werden daher unter anderem Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, der Krankenversicherungsbeitrag und gegebenenfalls Einkommensteuer (PIT) abgezogen.

Monatlicher Betrag 2027 Betrag
Bruttogehalt 4.950,00 PLN
Nettogehalt (Beispiel) rund 3.703,93 PLN
Gesamte Arbeitgeberkosten rund 5.963,77 PLN

Annahmen

  • Nettogehalt: Arbeitnehmer über 26 Jahre, standardmäßige Werbungskosten von 250 PLN pro Monat, abgegebene PIT-2-Erklärung und keine Teilnahme an den Arbeitnehmer-Kapitalplänen (PPK).
  • Arbeitgeberkosten: Beitrag zur Unfallversicherung von 1,67 % und keine vom Arbeitgeber finanzierten PPK-Beiträge.

Der tatsächliche Nettobetrag kann je nach individueller steuerlicher Situation abweichen.


4. Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen für den Mindestlohn?

Ja, je nach Beschäftigungsform gelten unterschiedliche Regeln:

Beschäftigungsform Geltende Regel
Teilzeitbeschäftigte Die erforderliche Mindestvergütung wird entsprechend dem Arbeitszeitumfang angepasst.
Freiberufler und Selbstständige (B2B) Sie unterliegen nicht dem monatlichen Mindestlohn für Arbeitnehmer. Bei bestimmten zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen kann jedoch der gesetzliche Mindeststundenlohn relevant sein.
Auftragsverträge (umowa zlecenie) und Dienstleistungsverträge Der Mindeststundenlohn gilt für bestimmte Verträge, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nicht auf den Mindestlohn angerechnet

Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht automatisch mit dem im Arbeitsvertrag genannten Grundgehalt gleichzusetzen. Bei der Berechnung des Mindestlohns dürfen folgende Vergütungsbestandteile nicht berücksichtigt werden:

  • Überstundenvergütung
  • Nachtarbeitszuschläge
  • Dienstalterszulagen
  • Jubiläumsprämien

5. Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn auf Unternehmen?

Die Erhöhung des Mindestlohns hat sowohl positive als auch herausfordernde Aspekte für Unternehmen.

Vorteile

  • Ein höheres Einkommen kann die Kaufkraft der Arbeitnehmer stärken.
  • Höhere Vergütungen können sich positiv auf die Attraktivität eines Arbeitgebers auswirken.

Herausforderungen

  • Höhere Personalkosten können insbesondere für kleine Unternehmen oder arbeitsintensive Branchen eine zusätzliche Belastung darstellen.
  • Unternehmen müssen ihre Personalbudgets und Payroll-Parameter an die neuen Mindestbeträge anpassen.
  • Für bestimmte zivilrechtliche Verträge muss auch der neue Mindeststundenlohn berücksichtigt werden.

Unternehmen mit einer größeren Zahl von Beschäftigten, deren Vergütung nahe am gesetzlichen Mindestlohn liegt, sollten die Auswirkungen auf das gesamte Personalbudget berücksichtigen.


6. Wie hoch ist der Mindestlohn im Vergleich zu anderen EU-Ländern?

Polen liegt beim gesetzlichen Mindestlohn weiterhin im mittleren Bereich der EU-Staaten mit einem nationalen Mindestlohn. Ein Vergleich auf Grundlage der Eurostat-Daten zum 1. Januar 2026:

Land Monatlicher Mindestlohn (brutto)
Luxemburg ca. 2.704 EUR
Deutschland ca. 2.343 EUR
Frankreich ca. 1.823 EUR
Spanien* ca. 1.381 EUR
Polen ca. 1.139 EUR
Ungarn ca. 838 EUR
Bulgarien ca. 620 EUR

* Für Spanien verwendet Eurostat den bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Betrag, da zum 1. Januar 2026 noch kein neuer Wert verfügbar war.

Damit gehörte Polen Anfang 2026 zur Gruppe der EU-Länder mit einem nationalen Mindestlohn zwischen 1.000 und 1.500 EUR monatlich.


7. Wie wird der Mindestlohn in Polen festgelegt?

Der Mindestlohn wird jährlich im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verfahrens festgelegt:

1 · VORSCHLAG

Die polnische Regierung legt dem Rat für Sozialen Dialog (RDS) einen Vorschlag für den Mindestlohn und den Mindeststundenlohn des folgenden Jahres vor.

2 · EINIGUNG

Der Rat für Sozialen Dialog hat eine gesetzliche Frist, um sich über die Beträge zu einigen.

3 · VERORDNUNG

Kommt innerhalb dieser Frist keine Einigung zustande, legt der Ministerrat die Beträge per Verordnung fest.

Berücksichtigte Faktoren

  • Preisentwicklung und Inflation
  • prognostizierte Entwicklung der Durchschnittsvergütung
  • wirtschaftliche Lage und Situation des Arbeitsmarktes
  • Produktivität und Beschäftigungsniveau
  • prognostiziertes reales Wirtschaftswachstum

8. Was passiert, wenn ein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?

Unternehmen, die die gesetzlichen Mindestvergütungen nicht einhalten, müssen mit Sanktionen rechnen:

Verstoß Geldstrafe
Nichtzahlung oder unberechtigte Kürzung des einem Arbeitnehmer zustehenden Arbeitsentgelts 2.000 – 60.000 PLN
Zahlung unterhalb des gesetzlichen Mindeststundenlohns bei bestimmten Auftrags- und Dienstleistungsverträgen 1.000 – 30.000 PLN

Verstöße können außerdem Kontrollen durch die Staatliche Arbeitsinspektion (PIP) nach sich ziehen. Arbeitnehmer können ausstehende Vergütung geltend machen.


Fazit

Der Mindestlohn in Polen steigt ab dem 1. Januar 2027 auf 4.950 PLN brutto pro Monat, während der Mindeststundenlohn 32,30 PLN brutto beträgt.

Für Unternehmen bedeutet dies insbesondere, Personalbudgets, Vergütungsstrukturen und Payroll-Parameter rechtzeitig an die neuen Beträge anzupassen.

Haben Sie weitere Fragen zum Mindestlohn oder zur Lohnabrechnung in Polen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.

WEITERE INFORMATIONEN

HR und Personalabrechnung in Polen →

Payroll Polen – umfassende Dienstleistungen für Unternehmen →

HR-Dienstleistungen und Lohn- und Gehaltsabrechnung →

Zuletzt aktualisiert : 25.09.2026

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