Mit dem Formular PEL wird eine bestimmte Person bevollmächtigt, Angelegenheiten bei der ZUS (der polnischen Sozialversicherungsanstalt) im Namen eines Beitragszahlers oder Versicherten zu erledigen. Der Umfang der Vollmacht kann beschränkt werden. Wenn ein Unternehmen die Personal- und Lohnabrechnung an einen externen Dienstleister auslagert, sollte es außerdem darauf achten, dass die Vollmachten aktuell sind und nach Ende der Zusammenarbeit widerrufen werden.



