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Datum17 Mar 2016
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Regierung will Verkauf von Agrarland für 5 Jahre stoppen

Das Landwirtschaftsministerium hat jetzt im Amtsblatt BIP den Entwurf des Gesetzes veröffentlicht, dass den Grundstücksverkehr mit Agrarland ab dem 1. Mai regulieren soll. Es trägt den Titel Gesetz über die Einstellung des Verkaufs von Immobilien aus dem landwirtschaftlichen Eigentumsbestand des Staatsschatzes und sieht ein fünfjähriges Verbot für den Verkauf von staatlichen Agrarflächen vor.

Damit sollen Landwirtschaftsflächen in Polen vor spekulativen Käufen durch Ausländer geschützt werden, heißt es. Nach Auffassung der Autoren des Gesetzentwurfes, besteht die große Wahrscheinlichkeit eines verstärken Interesses am Erwerb von Landwirtschaftsflächen durch Personen, die keine Landwirte sind. Das Interesse ist schon jetzt zu beobachten. Ein Indiz dafür sind zahlreiche Transaktionen zum Erwerb von Agrarland durch ausländische natürliche und rechtliche Personen, die zu diesem Zweck polnische Staatsbürger als Strohmänner benutzen, die durch die tatsächlichen Erwerber finanziert werden und nur vom Titel her die Landeigentümer sind, in Wirklichkeit befindet sich das Land in der Verfügungsgewalt der Ausländer, die sich ab dem 1. Mai 2016 zur formellen Übernahme ihres Eigentums vorbereiten”. Ab diesem Tag läuft die 12jährige Übergangsfrist aus, die Polen bei seinem EU-Beitritt 2004 mit der Europäischen Union ausgehandelt hatte.

Danach können EU-Ausländer in Polen Agrarland ohne die Einholung einer bisher dafür notwendigen Genehmigung des Innenministeriums erwerben.

Die PiS-Regierung will nun mit dem neuen geplanten Gesetz dieser Regelung den Boden entziehen, denn der Staat ist nach wie vor über seine Agentur für Agrarimmobilien der größte Eigentümer von frei verfügbaren Agrarland. Insgesamt sind es noch immer 1,5 Mio. Hektar von einst rund 4 Mio. Hektar Agrarland, die die staatliche Agentur nach Auflösung der Staatsgüter (PGR) Anfang der 90er Jahre übernommen hatte. Deren grundsätzliche Bewirtschaftungsform soll die dauerhafte Pacht sein. Um Spekulationskäufen den Boden zu entziehen, soll der Grundstücksverkehr einem enggefassten Kontrollmechanismus unterworfen werden.

Der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen wird dann nur noch Einzelbauern zugesprochen. Begründet wird dies damit, dass polnische Bauern aus finanziellen Gründen nicht mit potenziellen Erwerbern aus westeuropäischen Ländern konkurrieren können, da ihre Einkommen niedriger sind.

Als Einzelbauern werden in dem Gesetzentwurf Personen definiert, die über eine landwirtschaftliche Ausbildung verfügen, eine Landwirtschaft mit max. 300 Hektar Land betreiben und mindestens fünf Jahre in der jeweiligen Gemeinde ansässig sind. Darüber hinaus müssen sie selbst in der Landwirtschaft arbeiten. Diese Bedingung gilt dann als erfüllt, wenn ihr Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von mehr als 20 Hektar mindestens ein Viertel aller ihrer Einkünfte ausmacht.

Die Beschränkungen beim Landverkauf gelten nicht, wenn es um landwirtschaftliche Flächen geht, die für einen öffentlichen Zweck verwendet werden sollen, wie z.B. für den Wohnungsbau.

Das projektierte Gesetz soll am 30. April in Kraft treten.

Quelle: Wirtschaftsmarkt Polen (Januar 2016)

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