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/ Personalwesen, Lohnbuchhaltung, Arbeitsrecht in Polen

Höhere Sozialversicherungsbeiträge für Selbständige

icon_getsix_newsSelbständige und Unternehmer müssen in diesem Jahr deutlich höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Erhöhung resultiert aus dem für dieses Jahr prognostizierten Durchschnitts-Einkommens in der gewerblichen Wirtschaft. Im Gesetz zum Staatshaushalt wird dafür der Betrag mit 4263 Złoty angegeben. Das sind 208 Złoty mehr als im Vorjahr.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften werden für die Berechnung der Sozialversicherungs-Pflicht- beiträge für Selbständige und Unternehmer immer 60 Prozent des Durchschnitts-Einkommens zur Bemessungs-Grundlage gemacht. Zusammen mit der freiwilligen Krankenversicherung und dem Beitrag für den Arbeitsfonds bezahlen Unternehmern damit monatlich 875 Złoty an die Soziaversicherung ZUS. Dazu kommt noch der Pflicht-Beitrag für die Krankenversicherung, dessen genaue Höhe Ende Januar bekanntgegeben wird. In der Summe müssen Selbständige und Unternehmer in diesem Jahr mit rund 1200 Złoty (rund 275 Euro) monatlichen Sozialversicherungs-Beitrag rechnen.

Quelle: „Wirtschafts-Markt Polen“, Ausgabe 238

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