Dienstleistungen zur Registrierung von Unternehmen in Polen
Dienstleistungen bei der Firmengründung in Polen
- Firmengründung in Polen
- Geschäftsverlagerung nach Polen
- Eröffnung einer Niederlassung oder einer Repräsentanz in Polen
- Sonstige Investitionen in Polen (Sonderwirtschaftszonen)
- Firmenregistrierung in mehr als einem Land simultan - Registrierung von Firmen in mehreren Ländern
- Visen und Arbeitsgenehmigungen
Kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular:
Wir unterstützen Unternehmen in Polen seit mehr als 10 Jahren. Unsere Erfahrung und unser internationales Kontaktnetzwerk wird Ihnen helfen, Ihre Ziele zu verwirklichen.
Wir bieten Ihnen einen der besten und professionellsten Service der Unternehmensregistrierung in Polen. Wir stellen sicher, dass unsere Mandanten über alle Einzelheiten im Zusammenhang mit der Gründung von Unternehmen nach polnischem Recht laufend informiert werden. Dieser umfassende Service, den wir für sehr einzigartig auf dem Markt halten, weil wir es dem Kunden ermöglichen, das Serviceniveau entsprechend seinen tatsächlichen Bedürfnissen und seinem Budget zu wählen. Wir achtet in jeder Phase des polnischen „Company Registration“-Prozesses sehr genau auf jedes Detail.
Machen Sie sich mit den von uns angebotenen Dienstleistungen vertraut. Dann ist es für uns einfach, Ihre Anforderungen schnell und professionell zu erfüllen.
Bitte beachten Sie: Wir können den Prozess der "Firmenregistrierung" auch so gestalten, dass ein Kunde nicht nach Polen kommen muss.
Wirtschaftseinheiten in Polen
Das polnische Recht bietet zahlreiche Rechtsformen der Unternehmensführung. Die am besten geeigneten Lösungen, um als Geschäftsvehikel für Investoren und Unternehmen zu dienen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością - Sp. z o.o.)
- Die Merkmale dieser Gesellschaft sind analog Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland;
- Es bestehen keine Beschränkungen für ausländische Aktionäre;
- Es wird nur ein Vorstandsmitglied benötigt (Prezes Zarządu – Board Director);
- Der Aufsichtsrat ist optional, aber in einigen Fällen sinnvoll;
- Das Mindeststammkapital, das voll eingezahlt werden muss, beträgt 5000 PLN (1200 EUR oder 1000 GBP Gegenwert);
- Die Aktionäre haften beschränkt für die Schulden der Gesellschaft.
Aktiengesellschaft - AG (Spółka akcyjna - S. A.)
- Die Merkmale dieser Gesellschaft sind analog zur Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland;
- Es bestehen keine Beschränkungen für ausländische Aktionäre;
- Es wird nur ein Vorstandsmitglied benötigt (Prezes Zarządu – Board Director);
- Es besteht Bedarf an einem Aufsichtsrat;
- Das Mindeststammkapital, das voll eingezahlt werden muss, beträgt 100000 PLN (ca. 24000 EUR oder 20000 GBP Gegenwert);
- Der Gesellschafter haftet beschränkt für die Schulden der Gesellschaft.
Handelsgesetzbuch – HGB (Spółka Jawna - Sp. J.)
- Die Merkmale dieser Gesellschaft sind analog zur Handelsgesetzbuch (HGB) in Deutschland;
- Für ausländische Partner gibt es keine Einschränkungen;
- Alle Partner sind berechtigt, die Partnerschaft zu vertreten;
- Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft. Die Subsidiaritätsregel ist jedoch ein Prinzip;
- Der Partner muss keine natürliche Person sein.
Kommanditgesellschaft - KG (Spółka Komandytowa - Sp. K.)
- Die Merkmale dieser Gesellschaft sind analog zur Kommanditgesellschaft (KG) in Deutschland;
- Eine Gesellschaft muss mindestens einen General Partner – voll haftend für Schulden und mindestens einen Limited Partner mit beschränkter Haftung haben;
- Für ausländische Partner gibt es keine Einschränkungen;
- Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur persönlich haftende Gesellschafter berechtigt;
- Es gibt kein Mindestkapital;
- Sowohl General Partner als auch Limited Partner müssen keine natürlichen Personen sein;
- Es besteht die Freiheit, die Gewinnbeteiligung zwischen den Partnern zu bestimmen.
Limited Joint-Stock Partnership (Spółka Komandytowo-Akcyjna - S. K. A.)
- Diese Partnerschaft ist eine Mischung aus Partnerschaft und Aktiengesellschaft. Die Merkmale dieser Einheit sind analog zur deutschen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder der französischen Société en commandite par actions (SCA) oder der belgischen Commanditaire vennootschap op aandelen (CVA);
- Eine Gesellschaft muss mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter – voll haftend für Schulden und mindestens einen Gesellschafter mit beschränkter Haftung haben;
- Für ausländische Partner gibt es keine Einschränkungen;
- Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur persönlich haftende Gesellschafter berechtigt;
- Die persönlich haftende Gesellschafterin muss keine natürliche Person sein;
- Das Mindeststammkapital beträgt 50 000 PLN (ca. 12000 EUR oder 10000 GBP);
- Es besteht die Freiheit, die Gewinnbeteiligung zwischen Gesellschaftern und Aktionären zu bestimmen.
Bitte machen Sie sich mit unseren untenstehenden Paketen vertraut. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir freuen uns, Ihnen ein ordnungsgemäß und günstig registriertes Unternehmen anbieten zu können. Wir unterstützt Sie dabei, den Prozess einfach und stressfrei zu gestalten und bietet gleichzeitig einen professionellen und freundlichen Service für die Gründung Ihres Unternehmens in Polen.

/ Unsere Publikationen
Unternehmensgründung von Ausländern in Polen
Wir empfehlen Ihnen, unsere Broschüre zu lesen. Neben finden Sie einen Auszug aus dieser Broschüre: Unternehmensgründung von Ausländern in Polen. Wir aktualisieren diese Broschüren jedes Jahr, um sicherzustellen, dass Sie Zugang zu den aktuellsten Informationen haben.
Brandneue Firmengründung in Polen
Wenn ein Kunde ein brandneues, maßgeschneidertes polnisches Unternehmen benötigt, das vollständig auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist, kann die getsix® eine auf Kundenwunsch registrierte Geschäftseinheit anbieten. Als Ergebnis unseres Service liefern wir innerhalb weniger Tage voll registrierte, brandneue Unternehmen, die bereit sind, zu handeln.
Die Möglichkeit der Dienstleistungen umfasst:
- Erstellung aller erforderlichen Firmenunterlagen;
- Vorbereitung des Entwurfs der Satzung und der Satzung;
- Bereitstellung der registrierten Adresse;
- Eintragung einer Gesellschaft in das KRS (Nationales Gerichtsregister);
- Beratung bei der Bankauswahl und Kontoeröffnung;
- Registrierung beim Statistischen Zentralamt – REGON (National Official Business Register);
- Registrierung der NIP (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer);
- Registrierung bei der ZUS (Sozialversicherungsanstalt).
Bitte beachten Sie: Da das Arbeitsgesetz vor kurzem geändert wurde, ist es nicht mehr erforderlich, eine neue Geschäftseinheit bei der Nationalen Arbeitsaufsicht und der Obersten Hygieneaufsicht zu registrieren.
Darüber hinaus können ausländische Unternehmen ein Unternehmen in Polen in Form einer Niederlassung oder Repräsentanz betreiben. Wenn Sie an dieser Option interessiert sind, zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu kontaktieren.
Die getsix® freut sich darauf, von Ihnen zu hören und Sie auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können.

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Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründung in Polen
Wir empfehlen Ihnen, unsere Broschüre zu lesen. Neben finden Sie einen Auszug aus dieser Broschüre: Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründung in Polen. Wir aktualisieren diese Broschüren jedes Jahr, um sicherzustellen, dass Sie Zugang zu den aktuellsten Informationen haben.