Änderungen im Bereich der Arbeitssicherheit für Bildschirm-Arbeitsplätze
Am 3. November 2023 wurde in dem Bundesanzeiger der Republik Polen die Verordnung des Ministers für Familie und Sozialpolitik vom 18. Oktober 2023 veröffentlicht, welche die Verordnung über Sicherheit und Hygiene an mit Bildschirmen ausgestatteten Arbeitsplätzen ändert. Die Änderungen treten am 17. November 2023 in Kraft.
Gemäß der Verordnung wird die Definition des Arbeitsplatzes geändert. Ein Arbeitsplatz wird als Arbeitsraum mit Grundausstattung verstanden, einschließlich Computermonitor, Tastatur, Maus oder anderen Eingabegeräten, Benutzeroberflächensoftware, Stuhl und Tisch sowie optionaler zusätzlicher Ausstattung, hierin Diskettenstation, Drucker, Scanner, Dokumentenhalter und Fußstütze.
Es ist herauszustellen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Mitarbeitern Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen zur Korrektur der Sehschärfe gemäß ärztlicher Empfehlung zur Verfügung zu stellen, wenn Augenuntersuchungen im Rahmen der präventiven Gesundheitsvorsorge die Notwendigkeit ihrer Verwendung bei der Arbeit am Bildschirm zeigen. Die überarbeiteten Vorschriften geben jedoch weder Regeln noch Fristen für die Beantragung einer eventuellen Rückerstattung des Brillen- oder Kontaktlinsenkaufs vor. Der Umfang der Rückerstattung und die Beträge sollten vom Arbeitgeber in seinen geltenden internen Vorschriften geregelt werden.
Für den Fall, dass ein Mitarbeiter tragbare Systeme verwendet, die für die Verwendung an einem bestimmten Arbeitsplatz vorgesehen sind (z. B. ein Laptop), für mindestens die Hälfte der täglichen Arbeitszeit, sollte der Arbeitsplatz mit einem stationären Computermonitor oder einem Ständer ausgestattet sein, um den Bildschirm auf Augenhöhe des Mitarbeiters zu positionieren, sowie mit einer zusätzlichen Tastatur und Maus.
Unter den interessanten Änderungen sollte der Stuhl als Teil des Arbeitsplatzes über verstellbare Armlehnen verfügen (zuvor bestand keine Anforderung, dass die Armlehnen verstellbar sein sollten).
Arbeitgeber müssen innerhalb von 6 Monaten ab dem Inkrafttreten dieser Änderungen (bis zum 17. Mai 2024) Arbeitsplätze mit Bildschirmen an die minimalen Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitswissenschaften gemäß der Verordnung anpassen. Dies betrifft Arbeitsplätze, die vor dem 17. November 2023 geschaffen wurden. Arbeitsplätze, die ab dem 17. November 2023 und danach geschaffen werden, müssen ab dem Tag ihrer Schaffung die neuen Anforderungen erfüllen.
Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sdzlegal Schindhelm Law Office erstellt.
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