Aktuelles

/ Steuern und Recht in Polen

EUDR-Verordnung – neue Verpflichtungen für Unternehmen in Polen ab dem 30. Dezember 2025

EUDR-Verordnung – neue Verpflichtungen für Unternehmen in Polen ab dem 30. Dezember 2025

/
Datum12 Nov. 2025
/

Was ist die EUDR-Verordnung und warum ist sie so wichtig?

Die EUDR-Verordnung (EU-Entwaldungsverordnung, Verordnung (EU) 2023/1115) ist eines der wichtigsten Instrumente der EU im Kampf gegen die weltweite Entwaldung und Waldschädigung. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass Produkte, die in die Europäische Union eingeführt oder aus ihr exportiert werden, nicht aus Gebieten stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt oder degradiert wurden.

Die neuen Vorschriften treten am 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen in Kraft. Für Kleinst- und Kleinunternehmen ist eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 vorgesehen, gemäß dem formellen Vorschlag der Europäischen Kommission vom Oktober 2025.

Die EUDR-Verordnung gilt für eine Vielzahl von Herstellern, Importeuren und Händlern von Waren, die unter anderem Holz, Kautschuk, Palmöl, Kakao, Soja, Kaffee sowie Rinder und daraus gewonnene Produkte (z. B. Rindfleisch, Leder, Möbel, Papierprodukte oder Schokoladenprodukte) enthalten.


Neue Verpflichtungen aus der EUDR-Verordnung

Die EUDR-Verordnung verpflichtet Unternehmen zur Entwicklung und Umsetzung eines Sorgfaltspflicht-Systems (Due Diligence), dessen Ziel es ist, die vollständige Rückverfolgbarkeit der Herkunft von Rohstoffen zu gewährleisten und das Risiko einer Verbindung der Produkte mit Entwaldung zu minimieren.

Jedes Unternehmen, das unter die Verordnung fällt, ist verpflichtet:

  1. Daten über die Herkunft der Produkte zu sammeln – einschließlich geografischer Standortdaten für jedes Produktionsgebiet, aus dem die Rohstoffe stammen.
  2. Eine Risikobewertung durchzuführen – d. h. zu analysieren, ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein bestimmtes Produkt zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen hat.
  3. Korrekturmaßnahmen im Falle eines festgestellten Risikos, z. B. durch einen Wechsel des Lieferanten oder die Einholung zusätzlicher Herkunftsnachweise.
  4. Abgabe einer Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) im IT-System der EU, die die Konformität der Produkte mit der EUDR bestätigt.
  5. Regelmäßige Überwachung und jährliche Berichterstattung – um die Konformität der Lieferkette mit den Anforderungen der Verordnung aufrechtzuerhalten.

Der Umfang der Pflichten hängt von der Größe des Unternehmens und seiner Rolle in der Lieferkette (Betreiber oder Händler) ab. Besonders wichtig ist es, Regeln für die Zusammenarbeit mit Lieferanten und die Art und Weise der Übermittlung der erforderlichen Informationen, einschließlich der Daten über den Standort der Plantagen oder Betriebe, festzulegen.


Welche Produkte fallen unter die EUDR-Verordnung?

Gemäß den Bestimmungen umfasst die EUDR-Verordnung sieben wichtige Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte:

  • Holz und Holzprodukte (z. B. Möbel, Papier, Holzplatten),
  • Naturkautschuk und Gummiprodukte,
  • Palmöl und Produkte, die dessen Derivate enthalten,
  • Kakao und Schokoladenprodukte,
  • Soja und Sojafuttermittel,
  • Kaffee,
  • Rinder und Rinderprodukte, einschließlich Fleisch und Haut.

Zu den Branchen, die die Einhaltung der EUDR gewährleisten müssen, gehören unter anderem die Lebensmittel-, Kosmetik-, Möbel-, Bekleidungs-, Automobil- und Handelsbranche.


Strafen und Kontrollen gemäß der EUDR-Verordnung

Die EUDR-Verordnung sieht strenge Sanktionen für die Nichteinhaltung ihrer Bestimmungen vor. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen einzuführen, die Folgendes umfassen können:

  • Geldstrafen in Höhe von bis zu 4 % des gesamten Jahresumsatzes des Unternehmens in der Europäischen Union im vorangegangenen Geschäftsjahr,
  • die Beschlagnahme von Waren, die nicht vorschriftsmäßig in Verkehr gebracht wurden,
  • vorübergehende Verbote der Geschäftstätigkeit im Bereich des Handels mit den betroffenen Produkten.

Darüber hinaus werden die nationalen Behörden obligatorische Kontrollen von Unternehmen durchführen – die Anzahl der kontrollierten Unternehmen hängt vom Risikograd des Herkunftslandes der Waren ab (gemäß dem sogenannten Risikoklassifizierungssystem).


Risikoklassifizierungssystem – ein neues Überwachungsinstrument

Die Europäische Kommission hat ein sogenanntes Benchmarking-System entwickelt, das den Herkunftsländern der Rohstoffe drei Risikostufen zuweist: niedrig, normal oder hoch.

Diese Stufe bestimmt den Umfang der erforderlichen Sorgfaltspflichten und die Häufigkeit der Kontrollen.

Für Länder mit geringem Risiko wird das Verfahren vereinfacht, während Unternehmen in Ländern mit hohem Risiko strengeren Überprüfungspflichten unterliegen werden.


Wie Sie sich auf das Inkrafttreten der EUDR-Verordnung vorbereiten können

Unternehmen haben nur noch wenig Zeit – bis zum 30. Dezember 2025 –, um ihre Prozesse an die neuen Anforderungen anzupassen.

Wichtige Schritte, die jetzt unternommen werden sollten:

  • Kartierung der gesamten Lieferkette und Identifizierung der Herkunftsquellen der Rohstoffe.
  • Vereinbarung von Regeln für die Zusammenarbeit mit Lieferanten hinsichtlich der Erfassung und Übermittlung von Geolokalisierungsdaten.
  • Implementierung von IT-Tools zur Unterstützung der Erfassung und Meldung der von der EUDR geforderten Daten.
  • Schulung des Personals in Bezug auf die neuen gesetzlichen Anforderungen, ESG-Verfahren und Sorgfaltspflichten.
  • Aktualisierung der Handelsverträge, um den neuen Verpflichtungen aus der EUDR Rechnung zu tragen.

Diese Maßnahmen gewährleisten nicht nur die Einhaltung der Vorschriften, sondern erhöhen auch die Transparenz und Glaubwürdigkeit des Unternehmens auf dem Markt.


Die EUDR-Verordnung und die ESG-Strategie

Die EUDR-Verordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-Politik im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), insbesondere im Hinblick auf den Umweltaspekt (E).

Sie unterstützt die Umsetzung der EU-Ziele für nachhaltige Entwicklung, darunter Klimaneutralität und Schutz der biologischen Vielfalt. Ähnlich wie die CSRD-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung verlangt die EUDR von Unternehmen nicht nur eine Analyse der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt, sondern auch die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen der Wirtschaft auf die Ökosysteme.


Die EUDR-Verordnung, die ab dem 30. Dezember 2025 gilt, ist einer der wichtigsten Schritte der Europäischen Union im Kampf gegen Entwaldung und Umweltzerstörung.

Unternehmen, die in Branchen tätig sind, die auf pflanzlichen und tierischen Rohstoffen basieren, sollten bereits jetzt mit den Vorbereitungen für die Umsetzung der neuen Verfahren beginnen oder diese abschließen.

Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann schwerwiegende finanzielle und rufschädigende Folgen haben, während die erfolgreiche Umsetzung der EUDR eine Chance für den Aufbau transparenter, nachhaltiger und verantwortungsbewusster Lieferketten darstellt – im Einklang mit den Werten der grünen Transformation der europäischen Wirtschaft.


Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

Kontakt »

ABTEILUNG KUNDENBETREUUNG

ELŻBIETA<br/>NARON - GROCHALSKA

ELŻBIETA
NARON-GROCHALSKA

Abteilungsleiter Kundenbetreuung
getsix® Gruppe
pl en de

***

Diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Information und dient der allgemeinen Information. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar, und ersetzen auch keine individuelle Beratung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung werden alle Angaben in dieser Veröffentlichung ohne Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen gemacht. Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind nicht als alleinige Handlungsgrundlage geeignet, und können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Haftung der Autoren oder von getsix® ist ausgeschlossen. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf für eine verbindliche Beratung direkt an uns zu wenden. Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist geistiges Eigentum von getsix® oder seiner Partnerunternehmen und ist urheberrechtlich geschützt. Nutzer dieser Informationen dürfen den Inhalt der Veröffentlichung ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen, ausdrucken oder kopieren.

Our Recommendations

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Zertifikate

Wojskowe Centrum Normalizacji Jakości I KodyfikacjiTÜV NORDTÜV RHEINLAND

Unsere Partnerschaften

Kompetenzen