Polens Wirtschafts- und Business-Informationen – Oktober 2026
Im Oktober 2026 änderten sich in Polen zentrale Regeln und Praxen bei Steuern, Prüfungen, Firmenfahrzeugen und Mobbing.
Das NSA bestätigte, dass bei der Estnischen CIT die 19%ige PIT auf den vollen ausgeschütteten Gewinn berechnet wird.
Das NSA entschied, dass der Look-through-Ansatz die direkte Beteiligung von mindestens 10 % für die WHT-Befreiung nicht ersetzt.
Bei gemischt genutzten Pkw und Motorrädern ist der Vorsteuerabzug in Polen grundsätzlich auf 50 % begrenzt; Fahrräder und typische E-Scooter fallen nicht unter Art. 86a.
Von Januar bis August 2026 stellte die ZUS bei 18.495 von 20.529 Prüfungen Unregelmäßigkeiten fest, was einer Trefferquote von 90,1 % entspricht.
Die neuen polnischen Anti-Mobbing-Vorschriften treten am 05.11.2026 in Kraft; Arbeitgeber mit mindestens 10 Beschäftigten haben bis 05.05.2027 Zeit für Anpassungen.
Estnische CIT erfordert eine genaue Prüfung von Transaktionen
Unternehmen sollten frühere PIT-Berechnungen, konzerninterne Finanzierungen und die Herkunft eingebrachter Vermögenswerte überprüfen.
Holdingstrukturen beeinflussen die WHT-Befreiung
Unternehmensgruppen mit mehrstufigen Beteiligungen sollten Befreiungen prüfen, die auf mittelbaren Gesellschaftern beruhen.
Die Fahrzeugart bestimmt den Vorsteuerabzug
In Polen hängen Umfang und Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs von der rechtlichen Einordnung und der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs ab.
Risikobasierte Prüfungen erhöhen die Bedeutung konsistenter Daten
Finanz- und Personalabteilungen benötigen stimmige Unterlagen und belastbare Nachweise für tatsächlich durchgeführte Transaktionen.
Der Oktober 2026 brachte Unternehmen in Polen eine Fülle von Entwicklungen – von neuen Gerichtsurteilen über aktuelle Prüfungsstatistiken bis hin zu Vorschriften, die in Kürze in Kraft treten. Urteile des Obersten Verwaltungsgerichts Polens (NSA) verändern die Praxis der Estnischen CIT und der Quellensteuer (WHT) in Polen, während Daten der Sozialversicherungsanstalt in Polen (ZUS) und der Nationalen Steuerverwaltung (KAS) zeigen, dass Prüfungen seltener, aber deutlich gezielter erfolgen. Für Geschäftsführungen und Finanzabteilungen entscheidet die laufende Beobachtung dieser Änderungen darüber, ob eine rechtzeitige Anpassung gelingt oder später eine kostspielige Korrektur nötig wird.
In diesem Artikel:
Estnische CIT im Fokus des NSA – Dividenden, verdeckte Gewinne und Sacheinlage von Anleihen
Eine Reihe von Herbsturteilen des Obersten Verwaltungsgerichts Polens (NSA) beleuchtet drei Phasen der Pauschalbesteuerung nach dem Modell der Estnischen CIT: den Eintritt in das System, die Finanzierung der Geschäftstätigkeit und die Gewinnausschüttung. Im Urteil vom 29.09.2026 (II FSK 1274/23) – im Anschluss an die Urteile II FSK 992/23 vom 03.06.2026 und II FSK 993/23 vom 18.06.2026 – bestätigte das NSA, dass die Einkommensteuer (PIT) von 19 % auf Dividenden vom vollen ausgeschütteten Gewinn zu berechnen ist; die pauschale Körperschaftsteuer (CIT) der Gesellschaft wird ausschließlich über die Anrechnung nach Art. 30a Abs. 19 des polnischen Einkommensteuergesetzes berücksichtigt: 90 % der Steuer der Gesellschaft beim Satz von 10 % und 70 % beim Satz von 20 %. Bei einer Ausschüttung von 100.000 PLN beträgt die Gesamtbelastung aus CIT und PIT somit 20.000 PLN bzw. 25.000 PLN. Zwei Urteile vom 01.10.2026 verlagerten die Diskussion anschließend auf Finanzierung und Kapital. Im Verfahren II FSK 1291/23 entschied das NSA, dass Anleihezinsen an eine nahestehende Person verdeckte Gewinne im Sinne von Art. 28m des polnischen CIT-Gesetzes darstellen können, weil die Anleihen wirtschaftlich eine einem Darlehen vergleichbare Funktion erfüllten. Im Verfahren II FSK 1300/23 stellte es dagegen fest, dass die Sacheinlage von Anleihen aus dem Privatvermögen der Gesellschafter nicht automatisch den vorübergehenden Ausschluss nach Art. 28k auslöst – selbst wenn ihr Wert 10.000 EUR übersteigt. In der Praxis bedeutet das, dass Gesellschaften frühere PIT-Berechnungen bei Dividenden überprüfen, konzerninterne Finanzierungen auf das Risiko verdeckter Gewinne analysieren und die Herkunft von Vermögenswerten vor einer Sacheinlage klären sollten.
Weitere Details finden Sie im Artikel: Urteile zur estnischen CIT in Polen – Oberstes Verwaltungsgericht
Quellensteuer (WHT) auf Dividenden in Polen – NSA lehnt den Look-through-Ansatz bei mehrstufigen Strukturen ab
Dividendenzahlungen an ausländische Gesellschafter gehören weiterhin zu den strittigsten Bereichen der Quellensteuer (WHT) in Polen – die Rechtsprechung des NSA aus den Jahren 2025–2026 klärt einige Streitfragen und wirft zugleich neue auf. In den Urteilen vom 03.06.2026 (II FSK 960/25) und vom 09.06.2026 (II FSK 1143/23) bestätigte das Gericht, dass Art. 22 Abs. 4 Nr. 4 des polnischen CIT-Gesetzes keine effektive Besteuerung der Dividende selbst verlangt – entscheidend ist, ob der Empfänger von der Steuer auf sein gesamtes Einkommen befreit ist. Auch frühere Entscheidungen fielen zugunsten der Steuerpflichtigen aus: Im Urteil II FSK 1510/22 vom 13.08.2025 stellte das NSA fest, dass der Status des wirtschaftlichen Eigentümers (Beneficial Owner) keine eigenständige Voraussetzung nach Art. 22 Abs. 4 ist, und im Urteil II FSK 1150/25 vom 06.02.2026, dass eine geringe personelle oder sachliche Ausstattung einer Holdinggesellschaft allein noch keine künstliche Gestaltung im Sinne von Art. 22c begründet. Weniger erfreulich sind die fünf Urteile vom 08.07.2026 (II FSK 185/25, 818/25, 863/25, 79/26 und 80/26): Danach kann der Look-through-Ansatz (LTA) nicht das Erfordernis ersetzen, dass die befreiungsberechtigte Gesellschaft mindestens 10 % der Anteile unmittelbar hält. Diese Position steht im Spannungsverhältnis zu den Erläuterungen des polnischen Finanzministeriums vom 03.07.2025 und zu darauf gestützten günstigen verbindlichen Steuerauskünften der Landesfinanzinformation in Polen (KIS), etwa Nr. 0114-KDIP2-1.4010.729.2025.1.JF vom 22.01.2026. Übersteigen die Zahlungen an eine nahestehende Person im Steuerjahr des Zahlers 2 Mio. PLN, greift zusätzlich der Pay-and-Refund-Mechanismus – wobei die Erklärung zur Quellensteuerbefreiung/-ermäßigung (WH-OSC) oder eine Stellungnahme zur Anwendung von Quellensteuervergünstigungen weiterhin eine Vorzugsbehandlung ermöglichen. In der Praxis bedeutet das, dass Unternehmensgruppen mit mehrstufigen Holdingstrukturen jede Befreiung, die auf einem mittelbaren Gesellschafter beruht, erneut prüfen sollten, bevor die nächste Dividende Polen verlässt.
Weitere Details finden Sie im Artikel: Quellensteuer auf Dividenden in Polen – aktuelle NSA-Urteile
Mehrwertsteuer (VAT) bei Firmenfahrzeugen in Polen – vom Pkw bis zum E-Scooter
Nicht jedes Firmenfahrzeug ist ein Auto – und das polnische Mehrwertsteuergesetz (VAT) unterscheidet hier sehr genau. Pkw und Motorräder fallen unter Art. 86a, der den Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung auf 50 % begrenzt; für einen Abzug von 100 % sind Nutzungsregeln, die private Fahrten ausschließen, ein Fahrtenbuch sowie die Meldung VAT-26 erforderlich – einzureichen bis zum 25. des Monats, der auf den Monat der ersten fahrzeugbezogenen Ausgabe folgt, spätestens jedoch mit der JPK_V7-Datei für diesen Monat. Eine verbindliche Steuerauskunft der Landesfinanzinformation in Polen (KIS) vom 05.05.2026 (0114-KDIP4-2.4012.165.2026.5.WH) bestätigte, dass die 50-%-Grenze sowohl für den Kauf als auch für die laufenden Kosten eines gemischt genutzten Motorrads gilt. Herkömmliche Fahrräder, E-Bikes, die die gesetzliche Definition erfüllen (Tretunterstützung, maximale Nenndauerleistung von 250 W, Abschaltung der Unterstützung ab 25 km/h), sowie typische E-Scooter fallen dagegen gar nicht unter Art. 86a, sodass die allgemeinen Regeln des Art. 86 Abs. 1 gelten – wie die Auskunft vom 26.05.2026 (0112-KDIL1-1.4012.181.2026.2.EK) zum elektrischen Lastenrad einer Anwaltskanzlei zeigt, die die Privatnutzung allerdings einer gesonderten Beurteilung überlässt. Am umstrittensten bleiben Firmenwagen, die am Wohnort der Beschäftigten geparkt werden: Am 20.03.2026 verweigerte die KIS den vollen Abzug (0114-KDIP4-2.4012.170.2026.1.KS) trotz GPS-Ortung und Fahrtenbuch, am 10.08.2026 (0114-KDIP4-2.4012.489.2026.2.WH) gewährte sie ihn hingegen für Vertriebsmitarbeitende, deren Arbeitsmodell auf einer klaren betrieblichen Begründung und tatsächlich durchgesetzten Kontrollen beruhte. In der Praxis bedeutet das, dass der Abzugssatz von der rechtlichen Einordnung des Fahrzeugs und der Glaubwürdigkeit der Nutzungskontrollen abhängt – nicht vom Namen auf der Rechnung. Unternehmen, die den Abzug allein deshalb beschränkt haben, weil Fahrzeuge über Nacht bei den Beschäftigten stehen, sollten diese Annahme überprüfen – sorgfältig und im Einzelfall.
Weitere Details finden Sie im Artikel: Vorsteuerabzug bei Firmenfahrzeugen in Polen – 2026
Weniger Prüfungen, gezieltere Auswahl – wie ZUS und KAS 2026 Unternehmen für Kontrollen auswählen
Polnische Prüfbehörden führen immer weniger formelle Verfahren durch – und stellen dabei deutlich mehr fest. Laut Mitteilung vom 06.10.2026 prüfte die Sozialversicherungsanstalt in Polen (ZUS) von Januar bis August 2026 insgesamt 20.529 Beitragszahler und stellte in 18.495 Fällen Unregelmäßigkeiten fest – eine Trefferquote von 90,1 % bei finanziellen Feststellungen von 373,3 Mio. PLN, davon 360,6 Mio. PLN aufgrund falsch berechneter Beiträge. Seit dem 01.01.2026 wählt die ZUS Beitragszahler anhand eines Risikomodells aus, das u. a. den Code der Polnischen Klassifikation der Tätigkeiten (PKD), das Zusammentreffen mehrerer Versicherungstitel, das Verhältnis ausgezahlter Leistungen zu fälligen Beiträgen und frühere Prüfungsergebnisse berücksichtigt; Unternehmen mit niedrigem bzw. mittlerem Risiko dürfen planmäßig höchstens alle fünf bzw. drei Jahre geprüft werden. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Nationalen Steuerverwaltung (KAS): 2025 führte sie 27,4 % weniger Zoll- und Finanzkontrollen (5.113) und 11,3 % weniger Steuerprüfungen (8.722) durch, dennoch stiegen die Feststellungen aus Zoll- und Finanzkontrollen um 46,4 % auf 6,52 Mrd. PLN. Die Zahl der Vorprüfungshandlungen wuchs um 9,6 %, und mit 376.800 aufgedeckten Scheinrechnungen im Wert von über 10,9 Mrd. PLN wurde der höchste Wert seit 2017 erreicht. Da das Landesweite E-Rechnungssystem (KSeF) in Polen und die JPK-Strukturen immer mehr strukturierte Daten an analytische und KI-gestützte Werkzeuge liefern, werden Abweichungen zwischen Steuererklärungen, Büchern und Transaktionsbelegen zunehmend erkannt, bevor ein Prüfer das Unternehmen überhaupt betritt. In der Praxis bedeutet das, dass das erste Signal behördlichen Interesses eher eine Aufforderung zur Stellungnahme als eine Prüfungsanordnung sein wird – Finanz- und Personalabteilungen benötigen daher stimmige Daten und belastbare Nachweise, dass Transaktionen tatsächlich stattgefunden haben.
Weitere Details finden Sie im Artikel: Betriebsprüfungen in Polen 2026 – KI und Risikoanalyse
Neue Mobbing-Vorschriften in Polen ab 5. November 2026 – was Arbeitgeber ändern müssen
Die vom Sejm, dem Unterhaus des polnischen Parlaments, am 19.06.2026 verabschiedete Novelle des Arbeitsgesetzbuchs und der Zivilprozessordnung tritt am 05.11.2026 in Kraft und bringt die umfassendste Reform der polnischen Anti-Mobbing-Vorschriften seit Jahren. Mobbing wird nun einfacher definiert – als anhaltende Belästigung eines Arbeitnehmers –, wobei das Gesetz Beispiele wie Demütigung, Einschüchterung, Lächerlichmachen oder ungerechtfertigte Kritik nennt und zugleich klarstellt, dass einmalige Vorfälle und berechtigte Leistungsbeurteilungen nicht darunter fallen. Die Entschädigung darf künftig nicht niedriger sein als das Sechsfache des Mindestlohns; ein Arbeitgeber, der sie zahlt, kann bei der verantwortlichen Person Regress nehmen – im Umfang ihres Verschuldens. Zudem wird der Diskriminierungsbegriff um die Diskriminierung aufgrund einer zugeschriebenen Eigenschaft und die Diskriminierung durch Assoziation erweitert, wobei eine objektiv gerechtfertigte Ungleichbehandlung weiterhin zulässig bleibt. Arbeitgeber mit mindestens 10 Beschäftigten müssen in ihrer Arbeitsordnung Regeln, Verfahren und die Häufigkeit präventiver Maßnahmen zum Schutz der Würde, zur Gleichbehandlung sowie gegen Diskriminierung und Mobbing festlegen, sofern diese nicht bereits in einem Tarifvertrag geregelt sind. Dafür haben sie bis zum 05.05.2027 Zeit, also sechs Monate ab Inkrafttreten der neuen Vorschriften. In der Praxis bedeutet das, dass Personalabteilungen schon jetzt mit der Überprüfung bestehender Anti-Mobbing-Richtlinien, Beschwerdeverfahren und Arbeitsordnungen beginnen sollten, statt diese Arbeiten auf das Frühjahr zu verschieben.
Weitere Details finden Sie im Artikel: Änderung der Mobbing-Vorschriften in Polen
Die Entwicklungen im Oktober haben einen gemeinsamen Nenner: Der Inhalt gewinnt zunehmend Vorrang vor der Form. Gerichte blicken über die Bezeichnung eines Finanzinstruments oder den Aufbau einer Holdingkette hinaus, Steuerbehörden bewerten die tatsächliche Nutzung eines Fahrzeugs statt der Angaben auf der Rechnung, und ZUS wie KAS stützen sich auf Datenanalysen, um zu entscheiden, wo sie als Nächstes genauer hinsehen. Auf Arbeitgeber kommen zugleich strengere Pflichten zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz zu – mit klar definierten Fristen. Transaktionen, Strukturen und interne Verfahren zu überprüfen, bevor es die Behörden tun, bleibt der verlässlichste Weg, den Änderungen einen Schritt voraus zu sein.
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