Ja, in vielen Fällen ist die Gründung einer Gesellschaft in Polen möglich, ohne dass der Investor bei jedem Schritt des Verfahrens persönlich anwesend sein muss. Ob die Registrierung aus der Ferne durchgeführt werden kann, hängt jedoch von der gewählten Gründungsart, der Art der erforderlichen Unterlagen sowie der Art ihrer Unterzeichnung ab.
Bei ausländischen Gesellschaftern können zudem Vollmachten oder zusätzliche, außerhalb Polens vorbereitete Dokumente erforderlich sein. Daher empfiehlt es sich, vor Beginn des Verfahrens zu klären, welche Schritte aus der Ferne durchgeführt werden können.
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