Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (polnisch: spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, Sp. z o.o.) in Polen zu gründen, müssen zunächst die Gesellschafter, die Höhe des Stammkapitals, die Vertretungsregelung sowie die Zusammensetzung der Geschäftsführung festgelegt werden. Anschließend wird der Gesellschaftsvertrag erstellt und die Gesellschaft im Nationalen Gerichtsregister (KRS) eingetragen.
Nach der Eintragung muss das Unternehmen zudem auf die Erfüllung der steuerlichen, buchhalterischen, bankbezogenen und administrativen Pflichten vorbereitet werden, die mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit verbunden sind.
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