Bezahlter Mutterschafts-Urlaub auf 1 Jahr verlängert
Die polnische Regierung hat eine Verlängerung des Mutterschafts-Urlaubs auf ein Jahr beschlossen. Mütter oder Väter von Kindern, die ab diesem Jahr geboren wurden oder geboren werden, können ein Jahr bezahlten Urlaub in Anspruch nehmen, wenn beide Elternteile berufstätig sind. In den ersten sechs Monaten erhalten sie 100 Prozent ihres Nettolohns, in den nachfolgenden Monaten 60 Prozent.
Die Finanzierung des verlängerten Mutterschaftsurlaubs wird weitgehend aus staatlichen Mitteln getragen. Die Verlängerung des Mutterschafts-Urlaubs steht im krassen Kontrast zu den bisherigen sozialpolitischen Leistungen des polnischen Staates in der Kinder- und Familienpolitik. So beträgt das Staatliche Kindergeld für Kinder bis 5 Jahre lediglich 77 Zloty und ab 5 Jahre bis 17 Jahre 106 Zloty (umgerechnet rund 25 Euro).