Muster für einen Antrag auf Änderung der Arbeitsgenehmigung. Die neuesten Auslegungen zur Beschäftigung von Ausländern
Nach den geänderten Vorschriften über die Beschäftigung von Ausländern ist ein weiterer Durchführungsrechtsakt über das Musterformular für den Antrag auf Änderung der befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Kraft getreten. Außerdem sind Auslegungen des Ministeriums für Familie und Sozialpolitik zu den Erklärungen über die Vergabe von Arbeiten an Ausländer erschienen.
Musterantrag auf Änderung der Entscheidung
Mit der Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 20. Januar 2022 über den Antrag auf Änderung der befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wird ein Musterformular eingeführt, das bei der Woiwodschaftsbehörde im Falle einer Änderung der einheitlichen Erlaubnis einzureichen ist.
Durch eine neue Änderung des Ausländergesetzes und einiger anderer Gesetze wurde die Liste der Situationen erweitert, in denen eine Entscheidung über die Änderung einer befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erlangt werden kann. Bisher musste für einen Wechsel des Auftraggebers ein neuer Antrag auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden. Heute muss ein Antrag auf Änderung der Entscheidung gestellt werden, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über den Arbeitgeber und die neuen Arbeitsbedingungen, einschließlich der Anlage Nr. 1 zum Antrag.
Für den Antrag auf Änderung des Bescheids ist eine Stempelgebühr von 220 PLN zu entrichten.
In welchen Fällen ist ein Antrag auf Änderung der Entscheidung erforderlich?
Ein Antrag sollte gestellt werden, wenn sich Folgendes ändert
- die Rechtsperson, welche die Arbeiten in Auftrag gibt,
- der beschäftigende Arbeitgeber,
- die Arbeitsstelle, welche der Ausländer besetzen wird,
- eine Verringerung der Gehaltshöhe erfolgt,
- der Umfang der Arbeitszeit,
- die Art des Vertrags,
- das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht, eine Arbeitserlaubnis zu besitzen.
Wichtige Fragen zur Änderung des Aufenthaltstitels
Die Gültigkeitsdauer der geänderten Genehmigung darf 3 Jahre ab dem Datum des Beschlusses über den vorübergehenden Aufenthalt nicht überschreiten.
Es ist auch wichtig, daran zu denken, die Woiwodschaft innerhalb von 15 Tagen über den Wegfall des Grundes für die Erteilung der Genehmigung zu informieren. Diese Verpflichtung ist mit der Einreichung des Antrags auf Änderung der befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erfüllt.
Den Link zu den Vorschriften, in denen das Muster für den Antrag auf Änderung der Entscheidung festgelegt ist, finden Sie hier [PL].
Änderungen bei den Erklärungen über die Beauftragung von Ausländern mit Arbeiten
Mit den neuen Vorschriften wurde nicht nur die Frist für die Eintragung der Meldung in das Melderegister geändert (24 Monate), sondern auch die folgenden Regelungen:
- – die Frist für die Meldung an das Arbeitsamt beträgt 7 Tage nach Arbeitsaufnahme des Ausländers – bisher musste diese Verpflichtung spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme erfüllt werden,
- – der Lohn des Ausländers darf nicht niedriger sein als der Lohn von Arbeitnehmern, die eine ähnliche Arbeit in einer ähnlichen Position verrichten,
- – das in der Erklärung angegebene Datum des Arbeitsbeginns darf nicht später als 6 Monate nach dem Datum der Einreichung der Erklärung liegen.
Der Katalog der Länder, die das genannte Verfahren zur Legalisierung der Arbeit in Anspruch nehmen können, wurde nicht erweitert. Die Erklärung über die Betrauung mit einer Arbeit gilt weiterhin für Bürger aus 6 Ländern: Armenien, Weißrussland, Georgien, Moldawien, Russland und die Ukraine.
Neueste Auslegungen zur Erklärung über die Vergabe von Arbeiten an Ausländer
Wie bereits erwähnt, wurde mit den neuen Vorschriften die Möglichkeit eingeführt, eine Erklärung über die Vergabe von Arbeiten an Ausländer für 24 Monate zu erhalten.
Frühere Regelungen erlaubten eine Arbeitsdauer von 6 Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Derzeit ist der Bezugszeitraum nicht mehr gültig. Nach Angaben des Ministeriums für Familien- und Sozialpolitik gibt es keine Hindernisse für die Beantragung neuer Erklärungen unmittelbar nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der nach den früheren Vorschriften ausgestellten Erklärungen. Die Erklärungen werden für einen Zeitraum von 24 Monaten in das Register eingetragen, und es sind keine Unterbrechungen bei der Beschaffung von Dokumenten in diesem Zusammenhang erforderlich.
Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sdzlegal Schindhelm Law Office erstellt.
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