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Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Steuerstrategie für die größten Steuerzahler in Polen

Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Steuerstrategie für die größten Steuerzahler in Polen

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Datum27 Mai 2021
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Die größten Steuerpflichtigen (mit Einkünften über EUR 50.000.000,00), und die Gesellschaften, die einer steuerlichen Kapitalgruppe angehören, und ab 2021 auch Immobiliengesellschaften, haben es zu akzeptieren, dass der Finanzminister im Fachblatt für Öffentliche Informationen die Informationen über sie veröffentlicht, welche in ihren Steuerberichten enthalten sind, einschließlich des prozentualen Anteils der Körperschaftsteuer berechnet auf den Bruttogewinn. Die größten Steuerpflichtigen, und die Gesellschaften, die einer steuerlichen Kapitalgruppe angehören, sind ab 2021 verpflichtet, auf ihren Internetseiten Informationen über die angewandte Steuerstrategie zu erstellen und zu veröffentlichen, hierin:

  • prozesse und Verfahren zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten und deren Realisierung, aufgeschlüsselt nach Steuerarten,
  • informationen über angemeldete Steuerschemata,
  • geplante und durchgeführte Restrukturierungsmaßnahmen, die sich auf die Höhe der Steuerverbindlichkeiten auswirken, und andere in den Vorschriften genannte Maßnahmen.

Falls Sie noch weitere Fragen zum Thema Steuern haben sollten oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kontaktperson, die Ihre Anfrage gerne an die entsprechende Abteilung weiterleiten wird:

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Aneta Majchrowicz-Bączyk

Aneta Majchrowicz-Bączyk
Partner / Rechtsanwältin (PL)
Fachbereich Steuerrecht
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Dieses Rundschreiben ist eine unverbindliche Information und dient der allgemeinen Information. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar und ersetzen keine individuelle Beratung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung werden alle Angaben in diesem Rundschreiben ohne Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen gemacht. Die Informationen in diesem Rundschreiben sind nicht als alleinige Handlungsgrundlage geeignet und können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Haftung der Autoren oder von getsix® ist ausgeschlossen. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf für eine verbindliche Beratung direkt an uns zu wenden. Der Inhalt dieses Rundschreibens ist geistiges Eigentum von getsix® oder seiner Partnerunternehmen und ist urheberrechtlich geschützt. Nutzer dieser Informationen dürfen den Inhalt des Rundschreibens ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen, ausdrucken oder kopieren.

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