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/ Steuern und Recht in Polen

Selbstvermarktung ohne Umsatzsteuer

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Datum30 Jan 2017
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icon_tax_newsPolens Staatspräsident Andrzej Duda hat zum 1.Januar eine gesetzliche Regelung in Kraft gesetzt, die Kleinbauern die Selbstvermark- tung ihrer Produkte erleichtern soll.

Die Regelung sieht vor, dass bei einem jähr- lichen Einkommen aus dem Direkt-Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten von bis zu 20 000 Złoty keine Umsatzsteuer auf diese Produkte erhoben wird. Der Gesetzgeber hat dafür den Begriff ,,landwirtschaftlicher Einzel- handel” in die Gesetzgebung eingeführt, die die Einschaltung eines Vermittlers ausschließt und die Einhaltung der Normen für Lebensmit- telsicherheit und Hygiene voraussetzt.

Die neue gesetzliche Regelung sieht weiterhin vor, dass bei Überschreitung des Limits von 20 000 Zloty dann der ermäßigte Steuersatz von 2 Prozent auf landwirtschaftliche Erzeu- ger-Produkte angewandt werden kann.

Quelle: WIRTSCHAFTS-MARKT POLEN, Ausgabe 238

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