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Wichtige Änderung: Verlängerung der Frist für die Einreichung der CIT-8 Körperschaftssteuererklärung sowie für die Stundung der Körperschaftsteuer

Verlängerung der Frist für die Einreichung der CIT-8 Körperschaftssteuererklärung und die Zahlung der Körperschaftsteuer

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Datum01 Apr 2020
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Im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Verordnung vom 27. März 2020 durch den polnischen Finanzminister über die Verlängerung der Frist für die Einreichung der Erklärung über die Höhe der erzielten Gewinne (ggf. erlittenen Verluste), sowie der Zahlung der hieraus resultierenden Körperschaftssteuer der juristischen Personen (Amtsblatt DZ. U. 2020 Position 542), möchten wir Sie hiermit darüber informieren, dass die neuen Abgabe- respektive Zahlungstermine für:

  • die Einreichung der CIT-8-Erklärung für das Steuerjahr, welches in dem Zeitraum 1. Dezember 2019 – 31. Januar 2020 endete,
  • die korrespondierende Zahlung der fälligen Einkommenssteuer oder die Zahlung der Differenz aus der fälligen Einkommenssteuer und der Summe der aus der Einkommenssteuererklärung resultierenden Vorauszahlungen

auf den 31. Mai 2020 verlängert wurden.

Ihr getsix® Team

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