Anwendung des modernisierten Zollkodexes verschoben
Am 11. Juni 2013 hat das Finanzministerium verkündet, dass das Datum des Inkrafttretens des Modernisierten Zollkodexes auf den 1. November 2013 verschoben wird.
Diese Änderung erlaubt den gesetzgebenden Organen der EU die weitere Arbeit an der Vorbereitung und Einführung eines einheitlichen Zollkodexes, der den Modernisierten Zollkodex in der Zukunft (November 2013) ersetzen wird. Es sollte allerdings betont werden, dass die Bestimmungen des einheitlichen Zollkodexes nicht auf Importeure und Exporteure von Waren zutreffen, bis abgeleitete Rechtsvorschriften für diesen Rechtsakt in Kraft treten. Das bedeutet, dass die neuen Zollregelungen der EU, die den bestehenden Zollkodex der Gemeinschaften ersetzen sollen, nicht innerhalb der nächsten paar Jahre in Kraft treten werden.
Die EU-Kommission hat bereits eine Regelung zur Änderung des Anwendungsdatums des modernisierten Zollkodexes entworfen. Die besagte Regelung sollte demnächst, nach einer Abstimmung im EU-Parlament, im Verordnungsblatt der EU veröffentlicht werden.