Auch ausländische Verkäufer sollen Handelssteuer zahlen
Polnische Verbraucher bestellen gerne auch Waren in ausländischen, insbesondere deutschen, Online-Shops. Nicht nur, weil diese oft qualitativ höherwertige Produkte in großer Auswahl zu besseren Preisen anbieten. Sondern auch, weil diese mit der Anwendung europäischer Verbraucherschutz-Regeln – die man in den meisten polnischen Shops vergeblich sucht – mehr Sicherheit bieten, dass man die Ware, die man bestellt und bezahlt hat, auch bekommt. Mit der Einführung der Handelssteuer wird nun auch dieser Online-Handel erschwert. Weil die PiS-Regierung befürchtet, dass die polnischen Online-Shops wegen der Handelssteuer ihren Sitz ins Ausland verlegen, hat sie sich eine Regelung ausgedacht, die grundsätzlich jeden Shop-Betreiber im Ausland, der Waren an Kunden in Polen verkauft, beeinträchtigt.
Entsprechend Art. 12 des Gesetzentwurfes muss jeder Internet-Shop bei jeder Bestellung, die nach Polen ausgeliefert werden soll, gegenüber dem Versand-Dienstleister in Polen (z.B. DPD, DHL u.a.) eine Erklärung abgeben, dass die Handelssteuer bezahlt wurde oder er sich im Rahmen des Steuerfreibetrags bewegt. Wenn er diese Erklärung nicht bei jeder Warenübergabe abgibt, wovon aus praktischen Gründen in den meisten Fällen auszugehen ist, wird der Versanddienstleister in diesem Fall steuerpflichtig gemacht. Da dieser verständlicherweise nicht dafür aufkommen will und wird, räumt der Gesetzentwurf den Versanddienstleister in diesem Fall das Recht ein, vom Internet-Shop im Ausland eine Pauschalgebühr einzufordern. Diese soll 50 Złoty – umgerechnet rund 12 Euro – betragen. Für viele Internet-Shops dürfte es damit uninteressant sein, Waren nach Polen zu verkaufen.
Quelle: Wirtschaftsmarkt Polen, Februar 2016