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Die Pflichten des Arbeitgebers in den Sommermonaten

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Datum07 Aug 2014
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Die Pflichten des Arbeitgebers im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sind in den Winter- und Sommermonaten umfangreicher als im Rest des Jahres. Die Klimabedingungen während dieser beiden Jahreszeiten zwingen den Arbeitgeber zu zusätzlichen Maßnahmen, um den Arbeitnehmer vor den mit den Winter- und Zimmertemperaturen im Zusammenhang stehenden Einflüssen zu schützen. Im Sommer geht es dabei hauptsächlich um den Schutz vor der Hitze. Alle Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, unabhängig von der Beschäftigung und von der Art der Geschäftstätigkeit.

Beschäftgung während der Sommermonate Begünstigte
Gewährleistung vorbeugender Geränke Arbeitnehmer, die u.a.:

  • unter den Bedingungen eines heißen Mikroklimas arbeiten , in welchem die Hitzebelastung über 25 °C liegt,
  • Freilufttätigkeiten – bei einer Umgebungstemperatur von über 25 °C – ausüben,
  • Arbeitsstellen haben, bei denen die Temperatur aufgrund der atmosphärischen Bedingungen mehr als 28 °C beträgt.
ANMERKUNG: Der Arbeitgeber darf nicht die Getränkemenge beschränken oder sich durch Zahlung eines Äquivalents von der Zurverfügungstellung ganz befreien.
Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeit (oder die Zuweisung eines anderen geeigneten Arbeitsplatzes) aufgrund der schwierigen Klimabedingungen Jugendlicher, der in Räumlichkeiten arbeitet:

  • in denen die Raumtemperatur 30 °C und die Luftfeuchtigkeit 65% überschreitet,
  • in einer Umgebung, in denen es große, plötzlich auftretende Temperaturschwankungen von mindestens 15 °C gibt, wenn es keine Möglichkeit gibt, diesem Arbeitnehmer eine 15-minutige Anpassungszeit in einem Raum mit einer dazwischen liegenden Temperatur zu verschaffen (Verordnung des Ministerkabinetts in der Angelegenheit der Zusammenstellung von Arbeitstätigkeiten, die für Jugendliche verboten sind sowie der Bedingungen bei manchen von diesen Tätigkeiten, Gesetzblatt von 2004 Nr. 200, Pos. 2047 mit Änderungen),

Eine schwangere oder eine mit der Brust stillende Arbeitnehmerin – in einem heißen Mikroklima, in denen der PMV-Indikator, der das Mikroklima bestimmt, höher ist als 1,5 (Verordnung des Ministerkabinetts in der Angelegenheit der Zusammenstellung von Arbeitstätigkeiten, die besonders beschwerliche und gesundheitsgefährdend für Frauen sind, Gesetzblatt von 1996 Nr. 114, Pos. 545 mit Änderungen).

Gewährleistung von mindestens 90 Litern Wasser täglich – für jeden Arbeitnehmer zu Hygienezwecken Arbeitnehmer, die im Freien bei hohen Temperaturen Schmutzarbeiten ausführen, bei Arbeitsplätzen ohne Zugang zu laufendem Wasser (§ 13Verordnung zur den allgemeinen Vorschriften der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz).

Quelle: Gazeta Podatkowa vom 18.06.2014

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