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Die Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber - neue Pflichten für Arbeitgeber

Die Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber – neue Pflichten für Arbeitgeber

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Datum26 Jun 2024
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Am 24. Juni wurde im Amtsblatt die Gesetzgebung zum Schutz von Hinweisgebern veröffentlicht, die die polnischen Vorschriften an die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zur Gewährleistung des Schutzes von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, anpasst.


Rechtlicher Hintergrund

EU-Richtlinie 2019/1937
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019, bekannt als die Hinweisgeber-Richtlinie, wurde eingeführt, um gemeinsame Standards zum Schutz von Personen festzulegen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Ihr Ziel ist es, den Schutz von Hinweisgebern in der gesamten Europäischen Union zu stärken, Transparenz und Integrität im öffentlichen und privaten Sektor zu fördern sowie Maßnahmen gegen Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen zu verhindern, die sich entscheiden, Unregelmäßigkeiten zu melden. Die Richtlinie umfasst eine breite Palette von Verstößen, einschließlich Bereichen wie Produktsicherheit, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz und Datenschutz.


Gründe für die Einführung des Gesetzes in Polen

Die Einführung des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern in Polen ist eine direkte Folge der Notwendigkeit, das polnische Recht den unionsrechtlichen Anforderungen der Richtlinie 2019/1937 anzupassen. Die Europäische Union verlangt, dass alle Mitgliedstaaten Vorschriften einführen, die Hinweisgeber schützen, um einheitliche Schutzniveaus in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Polen als Mitglied der EU ist verpflichtet, diese Vorschriften in sein nationales Recht umzusetzen.


Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern

Das neue Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern zielt darauf ab, eine sichere Umgebung für Personen zu schaffen, die Unregelmäßigkeiten melden.

Das Gesetz regelt:

  • Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern, die Informationen über Rechtsverstöße melden oder öffentlich machen;
  • Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber, die Informationen über Rechtsverstöße melden oder öffentlich machen;
  • Grundsätze für die interne Verfahren zur Meldung von Rechtsverstößen und zur Ergreifung von Folgemaßnahmen;
  • Grundsätze für die Meldung von Rechtsverstößen an öffentliche Behörden;
  • Grundsätze für die öffentliche Offenlegung von Informationen über Rechtsverstöße;
  • Aufgaben des Bürgerbeauftragten im Zusammenhang mit der Meldung von Rechtsverstößen;
  • Aufgaben öffentlicher Behörden im Zusammenhang mit der Meldung von Rechtsverstößen und der Ergreifung von Folgemaßnahmen.

Wer ist ein Hinweisgeber?

Ein Hinweisgeber ist eine Person, die Rechtsverstöße oder Unregelmäßigkeiten am Arbeitsplatz meldet. Hinweisgeber sind Einzelpersonen, die rechtswidriges Verhalten bemerken und sich entscheiden, es zu enthüllen. Ihre Rolle ist äußerst wichtig, da sie dazu beitragen, unethische oder illegale Praktiken aufzudecken und zu beseitigen.

Nach den Bestimmungen des Gesetzes kann ein Hinweisgeber sein:

  • Arbeitnehmer;
  • Leiharbeiter;
  • Personen, die auf andere Weise als im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses arbeiten, einschließlich auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags;
  • Unternehmer;
  • Prokurist;
  • Aktionär oder Partner;
  • Mitglied eines Rechtsorgans oder einer juristischen Person oder einer nichtrechtsfähigen Organisationseinheit;
  • Person, die unter Aufsicht und Anleitung eines Auftragnehmers, Unterauftragnehmers oder Lieferanten arbeitet;
  • Praktikant;
  • Freiwilliger;
  • Praktikant;
  • Beamter;
  • Soldat.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine Person, um den Status eines Hinweisgebers zu erlangen und Schutz zu genießen, überzeugende Beweise dafür vorlegen muss, dass die gemeldeten Informationen wahr sind und Unregelmäßigkeiten im Betrieb der Organisation aufzeigen, in gutem Glauben handeln muss – zum Wohl der Öffentlichkeit und nicht aus böswilligen Motiven.


Welche Verstöße können gemeldet werden?

Ein Hinweisgeber kann Verstöße melden, die aus Handlungen oder Unterlassungen resultieren, die gesetzeswidrig sind oder darauf abzielen, das Gesetz zu umgehen. Dies betrifft Bereiche wie Korruption, öffentliche Aufträge, Dienstleistungen, Produkte und Finanzmärkte, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und deren Einhaltung, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtersicherheit, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Datenschutz und Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen, finanzielle Interessen des Staates, der Gemeinden sowie der Europäischen Union, der EU-Binnenmarkt einschließlich Wettbewerbs- und Beihilferegeln sowie der Besteuerung juristischer Personen sowie verfassungsmäßige Freiheiten und Rechte von Menschen und Bürgern.

Das Gesetz wird keine Informationen umfassen, die durch Vorschriften zum Schutz vertraulicher Informationen geschützt sind, sowie andere Informationen, die aufgrund der öffentlichen Sicherheit, des Berufsgeheimnisses in medizinischen und rechtlichen Berufen, des Beratungsgeheimnisses des Richterkollegiums sowie des Strafverfahrensgeheimnisses geschützt sind, einschließlich geheimer Vorbereitungen und Verhandlungen.


Meldung von Verstößen durch Hinweisgeber

Damit eine Meldung von Unregelmäßigkeiten wirksam und geschützt ist, muss der Hinweisgeber bestimmte Verfahren einhalten.

Ein Hinweisgeber kann Verstöße melden durch:

  • Interne Kanäle: Eingerichtet von privaten und öffentlichen Organisationen.
  • Externe Kanäle: Meldungen an zuständige öffentliche Behörden oder den Bürgerbeauftragten.
  • Öffentliche Offenlegung: In bestimmten Situationen, wenn andere Meldungsmethoden nicht wirksam sind.

Schutz von Hinweisgebern

Ein Hinweisgeber kann nach der Meldung von Unregelmäßigkeiten Repressalien ausgesetzt sein, daher ist es wichtig, ihn zu schützen. Das Gesetz soll vor Vergeltungsmaßnahmen wie Jobverlust, Mobbing, fehlendem Aufstieg, Prämien oder Boni schützen.
Das Gesetz sieht vor, dass ein Hinweisgeber, der Opfer von Vergeltungsmaßnahmen geworden ist, Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung in Höhe nicht unter dem durchschnittlichen monatlichen Entgelt der nationalen Wirtschaft im Vorjahr hat.

Es ist auch wichtig, die Rechte einer Person zu berücksichtigen, die Schaden durch vorsätzliche Meldung oder öffentliche Offenlegung falscher Informationen durch einen Hinweisgeber erlitten hat. Diese Person hat das Recht auf Schadensersatz oder Entschädigung für die Verletzung ihrer persönlichen Rechte durch den Hinweisgeber, der eine solche Meldung oder öffentliche Offenlegung vorgenommen hat.


Pflichten der Arbeitgeber

Das neue Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern legt Arbeitgebern eine Reihe von Pflichten auf, die darauf abzielen, einen effektiven Schutz für Hinweisgeber zu gewährleisten und eine Kultur der Transparenz am Arbeitsplatz zu fördern.

Eine der Schlüsselverpflichtungen der Arbeitgeber ist die Implementierung geeigneter interner Verfahren, die es Hinweisgebern ermöglichen, Unregelmäßigkeiten sicher und effektiv zu melden. Diese Verfahren sollten klar definiert sein, leicht zugänglich für alle Mitarbeiter und Mechanismen zum Schutz der Identität des Hinweisgebers bieten. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über diese Verfahren informiert sind und wissen, wie sie diese nutzen können.

Die Einführung effektiver interner Verfahren umfasst auch die Festlegung geeigneter Kommunikationskanäle sowie die Möglichkeit, Unregelmäßigkeiten anonym durch speziell vorbereitete Formulare oder Plattformen zu melden.

Die interne Meldeprozedur sollte insbesondere Folgendes klarstellen:

  • die interne organisatorische Einheit oder Person in der Organisationsstruktur eines juristischen oder nicht-juristischen Subjekts, die vom Rechtsträger zur Entgegennahme interner Meldungen befugt ist;
  • Methoden zur Übermittlung solcher Meldungen;
  • sowie eine unparteiische organisatorische Einheit oder Person in der Organisationsstruktur eines Rechtssubjekts, die befugt ist, Maßnahmen zur Überprüfung der Richtigkeit der im Bericht enthaltenen Informationen zu ergreifen und Rechtsverstöße zu verhindern, die Gegenstand der Meldung sind.

Wer wird von den neuen Pflichten erfasst?

Die Pflicht zur Einrichtung eines internen Meldeverfahrens betrifft:

  • juristische Personen, die mindestens 50 Personen beschäftigen oder auf vertraglicher Basis beschäftigen (einschließlich Personen, die auf der Grundlage von Zivilverträgen beschäftigt sind);
  • unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, Unternehmen, die in den Bereichen tätig sind:
    • Dienstleistungen, Produkte und Finanzmärkte,
    • Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung,
    • Verkehrssicherheit,
    • Umweltschutz,
  • Selbstverwaltungseinheiten.

Wann treten die Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft?

Das Gesetz tritt drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft, d. h. ab dem 25. September 2024. Die Bestimmungen für externe Meldungen treten jedoch sechs Monate nach der Veröffentlichung in Kraft.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

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