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Kaution bei Anmeldung als VAT-Steuerzahler

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Datum30 Jan 2017
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icon_tax_newsDie PiS-Regierung hat mit der Registrierungs-Kaution im neuen Jahr ein weiteres fiskalisches Instrument zur Bekämpfung des Steuer-Betrugs eingeführt.

Die Entrichtung einer Kaution wird fällig für Firmen bei der Anmeldung als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen, bei denen das Risiko besteht, das sie nicht ihren Steuerverpflichtungen nachkommen. Der Leiter des jeweiligen Finanzamtes, bei dem die Registrierung vorgenommen wird, hat dazu eine Risiko-Einschätzung vorzunehmen. Er hat dazu u.a. zu prüfen, ob die Firma oder Person, die eine Registrierung als Mehrwertsteuerpflichtiger vornehmen will, in Verbindung steht mit anderen Firmen oder Personen, die Steuer-Rückstände aufweisen oder aus dem Mehrwertsteuer-Register gestrichen wurden, ihrer Historie als Steuerzahler, ob sie ein sogenanntes virtuelles Büro als Geschäftssitz betreibt oder ob gegen sie bereits schon einmal ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde usw.

Abhängig von dieser Risiko-Einschätzung kann der Leiter des Finanzamtes bei der Registrierung die Hinterlegung einer Kaution verlangen, deren Höhe im Bereich von 20 000 bis 200 000 Złoty liegt.

Quelle: WIRTSCHAFTS-MARKT POLEN, Ausgabe 238

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